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Frage von Norbert T. •

Frage an Andreas Schmidt von Norbert T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schaaf,

wie Sie der Presse entnehmen können, wird zur Zeit sehr kontrovers diskutiert, ob eine Sperre von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten das geeignete Mittel ist, um diesem Straftatbestand mit angemessener Schärfe zu begegnen.

Viele Menschen bezweifeln dies und halten die vorgeschlagenen Maßnahmen für technisch mangelhaft und befürchten darüber hinaus, dass durch das geplante Verfahren für die Sperre von anderen Inhalten geeignet ist. Da das diskutierte Verfahren ohne Richtervorbehalt auskommen soll, entspricht es nach Meinung vieler Menschen nicht den geltenden rechtsstaatlichen Normen. Über 60.000 Menschen haben sich bereits einer Petition angeschlossen, die die von Frau von der Leyen initierte Maßnahme für nicht sachdienlich halten.

Da nicht klar ist, ob die unter der URL https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860 abrufbare Petition vor der nächsten Wahl zur Vorlage kommt, möchte ich IHRE GANZ PERSÖNLICHE Meinung zu diesem Thema.
Wie stehen Sie als Mensch und Abgeordneter, der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, diesem Thema gegenüber?
Halten Sie es nicht für sinnvoller, die Anbieter mit den schon jetzt zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln zu verfolgen?
Halten Sie eine Einschränkung des Art. 5 GG für eine verhältnismäßige Maßnahme?
Wäre es nicht sinnvoller, das Strafmaß für Kindesmißbrauch über das von Ladendiebstahl zu erhöhen?
Sind Sie der Meinung, dass noch immer von einer generellen Unschuldsvermutung gesprochen werden kann, wenn selbst das versehentliche Ansurfen einer Sperrseite ein nahezu automatisiertes Ermittlungsverfahren auslöst?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tuschen,

Fragen an Herrn Schaaf richten Sie bitte an ihn.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB