Welche Anstrengungen werden Sie unternehmen, um § 202c StGB (Hackerparagraph) zu präzisieren oder abzuschaffen um Responsible Disclosure zu erleichtern?
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Email und Ihr Interesse.
Das Thema Responsible Disclosure ist regulatorisch schwierig, aber dennoch von enormer Wichtigkeit. Als im Jahr 2007 die Regelungen des Paragraphen 202c StGB beschlossen wurde, sollte damit das Ausspähen und Abfangen von Daten bestraft werden. Es war eine wichtige Einigung, um strafrechtlich auf derartige Vorgänge reagieren zu können.
Durch die geltende Reglung wird es allerdings den IT-Sicherheitsforschern, welche Applikationen auf Sicherheitslücken hin überprüfen, schwer gemacht ihrer Aufgabe nachzukommen. Hier liegt derzeit ein juristischer Graubereich vor, welcher dringend reformiert werden muss - das zeigen auch die Vorgänge im Zusammenhang mit Frau Lilith Wittmann.
In dieser Thematik brauchen wir einen offenen Dialog zwischen seriösen IT-Sicherheitsforschenden und den zuständigen Fachjuristen im Bundesinnenministerium, insbesondere des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Nur auf Basis eines solchen Fachdialogs wird es uns möglich sein auch in Zukunft Datenlücken zu schließen, bevor hierdurch persönliche Daten in Umlauf geraten.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, gerne auch direkt via: andreas.lenz@bundestag.de
Freundliche Grüße
Andreas Lenz