Werden Sie den überparteilichen Antrag zur Prüfung des AfD-Verbotsverfahrens unterstützen?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die AfD wird in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet, wir müssen deshalb sehr genau hinschauen, was in dieser Partei passiert und achtsam sein. Bei einem Partei-Verbotsverfahren sind die "Hürden" sehr hoch, auch aus verfassungsrechtlichen und wiederum aus historischen Gründen. Die Einstufung als „Verdachtsfall“ ist nicht gleichzusetzen mit den – nochmal höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Ein Scheitern eines Verbotsverfahrens wäre fatal, insofern muss die Beweislage stichfest sein.
Das schließt nicht aus, dass je nach "Beweislage" ein solches Verbotsverfahren nicht noch kommen könnte oder sollte.
Schreiben Sie gerne eine E-Mail an andreas.lenz@bundestag.de - wenn Sie noch weiterführende Antworten möchten.
Freundliche Grüße
Andreas Lenz