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Andreas Lenz
CSU
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Frage von Ulrich Z. •

Frage an Andreas Lenz von Ulrich Z. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Lenz,
Gerne möchte ich erfragen, was Sie persönlich unternehmen, un die Verkleinerung des Bundestags vor 2021 auf den Weg zu bringen
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Zoch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter H. Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer möglichen Wahlrechtsreform und Ihr Interesse!
Als CSU-Bundestagsfraktion haben wir dafür einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der im Wesentlichen auf zwei Säulen steht:

1. Wir wollen ein arbeitsfähiges Parlament. Dafür soll die Größe des Deutschen Bundestags bei einer Größe von maximal 650 Abgeordneten gedeckelt werden. Um diese Höchstgrenze einzuhalten, schlagen wir vor, die Mandate bei jeder Partei entsprechend dem Wahlergebnis proportional herunterzurechnen.
2. Wir wollen ein bürgernahes Parlament. Deshalb sollen die 299 Wahlkreise, die es bisher gibt, beibehalten werden. Weniger Wahlkreise bedeuten im Ergebnis mehr Bürgerferne – und genau das muss vermieden werden. Es braucht Abgeordnete, die vor Ort präsent und für die Menschen ansprechbar sind.

Fakt ist auch: Die Zahl der Abgeordneten ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, während die Anzahl der Wahlkreise gleichgeblieben ist. Bei der Wahl 2002 gab es bei 299 Wahlkreisen 603 Bundestagsabgeordnete. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 gab es immer noch 299 Wahlkreise, aber im Bundestag sitzen aktuell 709 Abgeordnete. Das zeigt: Die Wahlkreise sind nicht das Problem. Wer den Bundestag wirklich begrenzen will, muss bei den Listenmandaten ansetzen und nicht bei den Wahlkreisen.

Es muss aufgepasst werden, dass bei der Wahlrechtsreform demokratische Grundsätze gewahrt werden. Das gilt besonders für den Vorschlag, die Größe des Bundestages zu begrenzen, indem – nach der Wahl – gewählte Direktkandidaten nicht in den Bundestag einziehen und so einzelne Wahlkreise nicht in Berlin vertreten sind. Das grenzt an die Annullierung von Wahlen und ist mit unserem Demokratieverständnis nicht zu vereinbaren. Wer im Wahlkreis gewählt ist, muss auch in Berlin in den Bundestag einziehen.

Es braucht ein Wahlrecht, bei dem die Größe des Bundestages eine klare Höchstgrenze hat und bei dem demokratische Grundsätze, Bürgernähe und Arbeitsfähigkeit vollumfänglich gewährleistet sind.

So viel in aller Kürze. Bei Rückfragen wenden Sie sich jederzeit an mich wenden, gerne auch direkt unter: andreas.lenz@bundestag.de

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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