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Andreas Lenz
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Frage von Michael v. •

Frage an Andreas Lenz von Michael v. bezüglich Energie

Im Zuge der Klimaentlastungspolitik kann man seinen mittels Sonnenenergie selbst erzeugten Strom über Strommodule bis zu 9,9 KW speichern und verbrauchen, ohne ins öffentliche Netz einspeisen zu müssen. Darüber hinaus beginnt die Einspeisung ins Netz mit einer Unmenge an Bürokratie, Umsatzsteuerzahlung etc. Warum darf der Bürger nicht so viel Energie mittels Speicher speichern, wie er will? Wie ist diese fragwürdige Reglementierung in Einklang mit der aktuellen Klimapolitik zu bringen?

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Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Energie!

Es gibt keine grundsätzlichen Regelungen, die die Verwendung von Speichern für die Eigenversorgung untersagen. Die Eigenversorgungsprivilegien des EEG selbst sind jedoch abhängig von der Größe der jeweiligen Anlage. Denn für Anlagen bis 10 kW und eine Strommenge bis 10 MWh/a gibt es eine Bagatellregelung in § 61a Nummer 4 EEG 2017, da bei diesen Anlagen und dieser Strommenge der mit der Abrechnung der EEG-Umlage verbundene Aufwand außer Verhältnis zu den Einnahmen steht. Aus diesem Grund ist in diesen Fällen keine EEG-Umlage zu entrichten. Für größere Anlage muss demgegenüber EEG-Umlage gezahlt werden.

Speicher sind im Sinne des EEG sowohl Letztverbraucher (bei der Einspeicherung) als auch Stromerzeugungsanlagen (bei der Ausspeicherung). Wird Strom insoweit aus einer PV-Anlage in einen Stromspeicher eingespeichert und anschließend aus dem Speicher zur Eigenversorgung entnommen, liegen zwei rechtlich voneinander zu trennende Eigenversorgungsvorgänge vor. Vollständig umlagefrei sind beide Vorgänge nur, wenn PV-Anlage und Stromspeicher jeweils Bagatellanlagen im Sinn von § 61a Nr. 4 EEG 2017 ist. Ist der Speicher hingegen größer als 10 kW oder wird mehr als 10 MWh/a zur Eigenversorgung ausgespeichert, fällt für die Ausspeicherung EEG-Umlage an.

So viel in aller Kürze.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne direkt an mein Büro: andreas.lenz@bundestag.de

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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