Frage an Andreas Lenz von Burkhard R. bezüglich Finanzen
Wurde das Steuerrecht zur Vermeidung von CUMEX-Geschäften wie von Herrn Schäuble 2017 versprochen so geändert, dass hiermit keine Steuertrix mehr möglich sind?
Sehr geehrter Herr Reineking,
vielen Dank für Ihre Anfragen zu sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Ihre Verärgerung kann ich gut nachvollziehen.
Zum Hintergrund: Dividenden werden an Aktionäre abzüglich der Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Nach alter Rechtslage führte die Aktiengesellschaft die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab und die Depotbank stellte darüber eine Steuerbescheinigung aus. Nach Vorlage der Bescheinigung bei der Finanzbehörde zieht dieses den Betrag bei Inländern bei der individuellen Steuerfestsetzung ab. Bei Ausländern wird die gezahlte Kapitalertragssteuer auf Antrag erstattet. Das Ziel der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen bestand darin, die Depotbank zu veranlassen, für nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach solche Bescheinigungen auszustellen. Man wollte die Steuern so nur einmal zahlen, aber mehrfach angerechnet bekommen. Das dies nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand, das ist Betrug! Dennoch gab es Akteure, die diese betrügerischen Geschäfte für legal gehalten haben. Auch ein Untersuchungsausschuss im Bundestag sollte das aufklären.
Der Untersuchungsausschuss hat bis Februar 2017 in 19 öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen fünf Sachverständige und rund 70 Zeuginnen und Zeugen gehört. Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Cum-Ex-Geschäfte waren und sind rechtswidrig. Die Steuer- und Justizbehörden ermitteln bei Cum-Ex-Geschäften umfassend.
Die Bedingungen, die den Steuerbetrug mit zu Unrecht beantragten Anrechnungen oder Erstattungen der Kapitalertragssteuer erleichtert haben, sind beseitigt. Das bedeutet, dass fortan nicht mehr die ausschüttende Gesellschaft die Kapitalertragsteuer an die Finanzverwaltung abführt, sondern die Bank, die die Dividende dem Steuerpflichtigen gutschreibt und den Steuereinbehalt bestätigt. Mehrfache Bescheinigungen sind damit ausgeschlossen.
Freundliche Grüße
Andreas Lenz