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Andreas Lenz
CSU
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Frage von Florian K. •

Frage an Andreas Lenz von Florian K. bezüglich Familie

Wie gedenken Sie die gesetzlichen Rentenansprüche von Geringverdienern zu stärken? Was halten Sie von einer gemeinsamen Rentenveranlagung verheirateter Paare? In einem solchen Modell würden beide Partner ab Eheschließung gemeinschaftlich Rentenanwartschaften erwirtschaften.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie zum Thema Rente an mich stellen.

Zunächst zu Ihrer Frage, wie die CSU-Landesgruppe die gesetzlichen Rentenansprüche von Geringverdienern stärken will.
Grundsätzlich muss gelten: „Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter ausreichend versorgt sein.“ Das gilt natürlich und vor allem auch für Geringverdiener. Um dies sicherzustellen wurde in dieser Legislaturperiode vieles auf den Weg gebracht.

Neben der Anhebung der Riester-Förderung werden mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auch die Zuschüsse für die Betriebsrenten steigen. Damit werden ausdrücklich Beschäftigte mit geringem Einkommen unterstützt.
Auch im Rahmen der privaten Vorsorge gibt es Verbesserungen gerade für Geringverdiener. Zukünftig werden bis zu rund 200 Euro Betriebs-, Riester- oder sonstiger freiwilliger Zusatzrenten nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet. Dahinter steckt die Grundhaltung, dass sich die freiwillige Altersvorsorge in jedem Fall lohnen soll.

Um diesen Weg weiter zu gehen, wird für die nächste Legislaturperiode eine Rentenkommission eingesetzt, die sich mit den Fragen um Verbesserungen der Alterssicherung beschäftigen wird. Hier könnte dann auch über ein sogenanntes Rentenabstandsgebot näher diskutiert werden. Ein solches soll den eigenverantwortlich handelnden Sparer und seine Rentenleistungen von demjenigen abgrenzen, der im Alter die Grundsicherung in Anspruch nehmen muss. Es darf nicht passieren, dass trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung die gesetzliche Rente niedriger ausfällt als die Grundsicherung.

Zudem sollten geringere Renten bei Rentenerhöhungen stärker erhöht werden. Anhand eines vereinfachten Beispiels wird deutlich, dass hier Verbesserungsmöglichkeit besteht. Bei beispielsweise einer Rentenerhöhung von 5 % wir deine Rente von 100 Euro um 50 Euro erhöht. Eine Rente in Höhe von 2000 Euro wird um 100 Euro erhöht. Hier wäre zumindest auch eine Sockelerhöhung denkbar.

Mit der zweiten Frage möchten Sie meine Meinung zu einer gemeinsamen Rentenveranlagung verheirateter Paare wissen.

Die Rentenveranlagung ist eine Gestaltungsmöglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, ihre Ansprüche auf Rente zu teilen. Diese Gestaltungsmöglichkeit bietet Verheirateten gewisse Vorteile. Dies ist auch völlig richtig, da die Ehe eine Solidargemeinschaft darstellt. Es könnten hier allerdings auch besondere Härten entstehen, sollte z.B. einer der Partner früher versterben. Entscheiden Paare sich für ein Renten-Splitting, können sie jedoch später keine Hinterbliebenenrente erhalten. Beide Ansprüche schließen einander aus. Hier läge wiederum der Vorteil eines Individualanspruches. Insofern finde ich es gut, dass sich hier jeder nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen für eine der Varianten entscheiden kann. Grundsätzlich ist der Rentenanspruch momentan ein Individualanspruch.

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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