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Andreas Lenz
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Frage von Ernst G. •

Frage an Andreas Lenz von Ernst G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Lenz!

Derzeit fehlen bis zu 1 Million Wohnungen, auch um die Flüchtlinge aus dem nahen Osten und Afrika aufzunehmen. Wissen Sie, ob die Bundesregierung plant, dass ein Großteil dieser Wohnungen durch Investoren errichtet wird?

Diesen Investoren müsste eine einträgliche Miete in Aussicht gestellt werden. Da die Mieter sie nicht werden bezahlen können, müsste der deutsche Steuerzahler dafür aufkommen. Wer soll das schaffen? Von den Armen, werden wir keinen Beitrag erwarten können. Darüber hinaus bin ich überzeugt, dass die deutsche Regierung auch weiter an einer Politik festhält, die reichen Konzernen die legale Steuerflucht ermöglicht. So wie sie es seit der Finanzkrise nicht geschafft hat, eine Transaktionssteuer, d.h. eine Mehrwertsteuer für Finanzprodukte einzuführen.

Bitte teilen Sie mir auch mit, welche Steuererhöhungen die Bundesregierung für die kommenden Jahre plant.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Grill

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Grill,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Die Schaffung ausreichenden und bezahlbaren Wohnraumes ist in vielen Regionen unseres Landes zu einer der ganz großen Herausforderungen geworden. Für die CDU/CSU – Bundestagsfraktion steht es deshalb außer Frage, dass wir hierbei auch neue Wege gehen müssen. Dies betrifft zum einen die Bauland- und Wohnraummobilisierung. Es betrifft aber auch die Förderung des Wohnungsbaus.

Im Folgenden möchte ich auf einige Punkte in Ihrer Anfrage eingehen:

Um die Kommunen spürbar bei der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen zu unterstützen, wurden im Zuge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes auch weitgehende Änderungen im Bauplanungsrecht umgesetzt, um kurzfristig die Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge zu erleichtern.

In sämtlichen Gebietsarten (Bebauungsplangebiete, nicht beplanter Innenbereich, Außenbereich) wurde die Möglichkeit, Flüchtlingsunterkünfte zuzulassen, deutlich über das bereits in Kraft getretene BauGB-Flüchtlingsunterbringungsgesetz ausgeweitet. Alle Änderungen waren befristet bis 2019.

Mit dem Gesetz wurde auf einen akuten Bedarf reagiert; die städtebaulichen Ziele und Grundsätze des Baugesetzbuchs sollen aber fortgelten. So sind zum Beispiel öffentliche Belange, insbesondere auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, zu wahren. Zudem gilt: Die zukünftig erforderliche Schaffung dauerhaften Wohnraums – auch für Flüchtlinge – muss der Planung durch die Kommunen vorbehalten bleiben.

Weiterhin wird der Bund den Ländern von 2016 bis 2019 jährlich zusätzlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Ziel ist, dass es mehr bezahlbaren Wohnraum für alle gibt – nicht nur für Flüchtlinge – sondern für alle Berechtigten in diesem Land. Gerade in der Region meines Wahlkreises, in der bezahlbarer Wohnraum knapp ist und der Druck sich durch Zuzug weiter erhöht, ist dies ein wichtiges Signal.

Ergänzend zu den Änderungen im Bauplanungsrecht gibt es von der Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Damit sollen Maßnahmen der Länder im Mietwohnungsneubau unterstützt werden. Nur durch verstärkten Wohnungsneubau kann die Nachfrage gedeckt werden. Zugleich muss gewährleistet sein, dass Wohnraum weiterhin auch für mittlere und untere Einkommensgruppen bezahlbar bleibt. Insbesondere sollen dabei private Investoren, die Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, zum Bau preiswerten Wohnraumes in besonders angespannten Gebieten angeregt werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohngebäude in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor. Der Fokus der Maßnahme liegt auf der Errichtung neuer Mietwohnungen, die auch für mittlere und untere Einkommensgruppen bezahlbar sind.

Leider haben die Gespräche innerhalb der Koalition über den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus keine Einigung gebracht. Im Kern geht es bei den offenen Punkten um die Absenkung der Obergrenzen und die Einführung einer Mietobergrenze bei der Erstvermietung. Die Unionsfraktion hat hierzu eine klare Position:

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen haben den Wohnungsbau uninteressanter gemacht (z. B. durch energetische Maßnahmen, die Mietpreisbremse und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch die Länder). Die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus kann deshalb auch nur als ein Mosaikstein für die Aktivierung privater Investoren verstanden werden. Hier hätte die steuerliche Förderung weitere Impulse durch Aktivierung privater Investoren auslösen können. Die mögliche Entlastung im unteren und mittleren Mietpreisbereich bleibt jetzt aus. Die vom Koalitionspartner geforderte Ausrichtung der steuerlichen Förderung auf den sozialen Wohnungsbau ist nicht notwendig. Es gibt bereits viele andere Förderprogramme, die dieses Segment des Mietwohnungsbaus ansprechen. Die KfW hat zum Beispiel Programme für den sozialen Wohnungsbau, die Familienförderung und Förderprogramme für den kommunalen Wohnungsbau aufgelegt.

Das Einzige, was gegen hohe Mieten hilft, ist ausreichender Wohnraum. Jede weitere Verzögerung des Gesetzes behindert die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, weil Investoren ihre Investitionsentscheidungen zurückstellen. Auch wollen wir keine weiteren Reglementierungen mit diesem Gesetz. Die Unionsfraktion hätte sich Verbesserungen vorstellen können, wie die Förderung der Selbstnutzung und eine Familienkomponente. All diese Verbesserungen waren mit unserem Koalitionspartner aber nicht zu machen.

Des Weiteren sprechen Sie in Ihrer Anfrage das Thema Steuerflucht und Steuerhöhungen an: Wie im Koalitionsvertrag festgesetzt soll Steuerhinterziehung bekämpft, ein wirksamer Steuervollzug sowie die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse umgesetzt werden. Der von der Unionsfraktion durchgesetzte Verzicht auf Steuererhöhungen hat eine gute Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung gelegt. Mit der „schwarzen Null“ und einem Verzicht auf neue Schulden zeigt die Koalition, wie ernst sie Ihre Verantwortung für kommende Generationen nimmt. Gleichzeitig bleibt Raum für gezielte Investitionen in Infrastruktur, Forschung, Wissenschaft oder Bildung.

Daneben wird der Kampf gegen Steuerhinterziehung mit allen zuständigen Aufsichts- und Ermittlungsbehörden fortgesetzt. Dies wird unter anderem mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze geregelt. Darüber hinaus haben sich die Staaten der OECD und der G20 sowie Schwellen- und Entwicklungsländer im BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) zusammengetan, um die internationalen Steuerstandards zu stärken, Regeln für den internationalen Steuerwettbewerb zu setzten und ihre jeweiligen Steuerrechtssysteme besser miteinander zu verzahnen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lenz

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