Frage an Andreas Lämmel von Hansjörg N.
Sehr geehrter Herr Lämmel,
ich bitte Sie um kurze Beantwortung folgender Fragen aus Ihrer Sicht, welche sich mir aus dem nicht schlüssigen Verhalten der Bundesregierung ergeben:
- Warum geht die Bundesregierung nicht auf das Angebot Russlands ein, die Umstände des jüngsten Chemiegas-Zwischenfalls über die UNESCO prüfen zu lassen?
- Wieso wird ohne die Vorlage von offensichtlichen Beweisen einseitig der syrischen Regierung die Schuld zugewiesen?
- Warum wird in der Bewertung der Angelegenheit offensichtlich nicht der Rechtsgrundsatz "Cui bono?" hinzugezogen, der ja häufig zum "?Cui prodest scelus, is fecit? führt?
- Welche Schlussfolgerungen sollte die BRD daraus für die im Syrienkrieg eingesetzten deutschen Streitkräfte ziehen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Nestler