Frage an Andreas Lämmel von Klauß P. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Der Gesetzentwurf zum Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2020 wurde nach Beratungen im Bundesrat zur weiteren Klärung strittiger Punkte an den Bundestag zurückgegeben.
Die Mieter von Wohnungen, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollten nunmehr das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist zu kündigen. Das würde bedeuten, dass die Mieter künftig frei entscheiden, ob sie den TV-Kabelschluss nutzen wollen oder nicht.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand soll diese Möglichkeit nach dem Willen der Kabelnetzbetreiber wie z.B. Vodafon stark eingeschränkt bzw. ganz aufgehoben werden. Das bedeutet für uns als Mieter, die den TV-Kabelanschluss nicht nutzen, dass über die Betriebskosten weiterhin Beträge für Leistungen in Ansatz gebracht werden können, die nicht genutzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollte diese Ungerechtigkeit abgeschafft werden, die aber offensichtlich nach Lesung und Beratung im Bundesrat erneut manifestiert werden.
Ich erwarte von Ihnen als mein Volksvertreter, eine eindeutige Stellungnahme dazu, damit endlich alle Nichtnutzer von TV-Kabelanlagen nicht mehr mit Gebühren für Leistungen belastet werden, die nicht in Anspruch genommen werden.
Wie werden Sie sich in dieser Angelegenheit positionieren ?
Sehr geehrter Herr Preißler,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umlage der Kabelgebühren auf die Nebenkosten einer Mietwohnung. Diese Abgabe wird von vielen als eine Zwangsabgabe wahrgenommen.
In den 1980er Jahren wurde diese Regelung eingeführt, um den Ausbau von Kabelfernsehen zu beschleunigen. Damals war dies richtig und wichtig. Die Anlagen sind mittlerweile aber bereits seit Jahrzehnten abbezahlt. Auch wird der Wettbewerb stark eingeschränkt, obwohl es bereits günstigere Alternativen gibt.
Trotz der Umlage findet kein Ausbau der Inhousenetze mit Glasfaser statt, welche aber für schnelle Breitbandversorgung der Zukunft wichtig ist. Das Arbeiten von zu Hause aus führt vielen Menschen dies gerade jetzt Tag für Tag vor Augen. Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Im Moment diskutieren wir eine neue Regelung, welche sich mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs befasst, für die ich mich auch vehement stark machen werden. Es geht uns vor allem um den Ausbau eines zukunftsorientierten Glasfasernetzes. Ich hoffe, dass wir dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel