Frage an Andreas Lämmel von Simon S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Guten Tag herr Lämmel,
das Thema Lobbyismus und Korruption ist in der CDU in jünster Vergangenheit durch die Maskenafaire, Wirecard und weitere ein wichtiges Thema.
Als politischer vertreter meiner Interessen, bin ich daran interesseiert, dass sie Bürgerinteressen vertreten und nicht die einzelner wirtschaftlicher Akteure.
Werden sie sich für ein starkes Lobbyregister, sowie eine beschränkung der Nebeneinkünfte politischer Vertreten einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Simon Städtler
Sehr geehrter Herr Städtler,
ich danke Ihnen für Ihre Frage zum aktuellen Stand des Maßnahmenpakets zur Transparenzoffensive, auf die sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD Ende März dieses Jahres verständigt haben.
Für mich als Unionsabgeordneter ist vollkommen klar: Im Vordergrund meiner Arbeit steht immer das Mandat. Meine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist für mich Dienst am Allgemeinwohl.
Mit den verabredeten Regeln soll nun noch mehr Transparenz geschaffen werden. Dazu sorgen wir dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich künftig ein noch klareres Bild über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten verschaffen können. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig auf Euro und Cent veröffentlicht, wenn sie den Betrag von 1.000 Euro pro Monat oder 3.000 Euro pro Jahr übersteigen. Unternehmensbeteiligungen müssen Abgeordnete künftig bereits ab 5 Prozent – und nicht wie bisher ab 25 Prozent – der Gesellschaftsanteile anzeigen und veröffentlichen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen, wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen, werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
Den Straftatbestand für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit schärfen wir deutlich nach. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird künftig gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, bleiben weiterhin möglich, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist. Darüber hinaus wird der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken gesetzlich untersagt. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden ebenfalls untersagt.
Zudem wird das Sanktionsregime für das Fehlverhalten von Abgeordneten deutlich härter. Verbotene Einnahmen werden zukünftig abgeschöpft werden können. Zusätzlich wird in diesen Fällen ein Ordnungsgeld verhängt.
Diese Maßnahmen schützen meiner Meinung nach die Integrität von uns Abgeordneten und stärken das Vertrauen in unsere Arbeit.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel