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Andreas Lämmel
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Frage von Jörg R. •

Frage an Andreas Lämmel von Jörg R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lämmel,

ich bin Bezieher von Leistungen nach SGB II und habe einen Nebenjob, beiden ich sehr zeitig aufstehen muss. Ich verdiene dabei etwas zum Lebensunterhalt dazu. Nun meine Frage: Ist es nicht das beste Konjunkturpaket, wenn man die Hinzuverdienstgrenze anheben könnte und mannicht immer Angst haben muss, das die ARGE wieder was "wegnimmt "? Bsp.Anhebung auf 165,- ??
Es wäre doch sehr schön, wenn mann mehr zum ausgeben hätte, und dies würdedoch auch zur Belebung der Konjunktur dienen, wenn ich mehr Geld zum ausgeben hätte.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reppe,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Hinzuverdienstmöglichkeiten für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II-Empfänger).

Der Grundgedanke des geltenden Rechts ist, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nur insoweit staatliche Geldleistungen erhalten, als sie nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften dazu in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten. Deswegen werden erzielte Einkommen beim Arbeitslosengeld II (Alg II) grundsätzlich angerechnet.

Von dem Einkommen sind aber nach den Regelungen in § 11 Abs. 2 SGB II für die Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens für das Alg II zahlreiche Posten bis zu einer Höhe von 100,- Euro abzuziehen, z. B. für entrichtete Steuern, (Sozial-) Versicherungsbeiträge und Unterhaltsverpflichtungen. De facto läuft das in den allermeisten Fällen auf einen monatlichen Freibetrag von 100,- Euro hinaus, der beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet wird.

Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100,- und 800,- Euro werden darüber hinaus 20% nicht auf das Nettoeinkommen angerechnet, bei einem Bruttoeinkommen zwischen 800,- und 1.200,- Euro sind 10% anrechnungsfrei. An Stelle des Betrages von 1.200 Euro gilt für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mindestens einem minderjährigen Kind ein Betrag von 1.500 Euro. (zu diesen Regelungen siehe § 30 SGB II).

Mit den Freibeträgen soll für Alg II-Empfänger ein Anreiz zur Erweiterung des Erwerbsumfangs geschaffen werden. Umgekehrt formuliert: Geringverdiener erhalten durch diese Regelung eine Aufstockung ihres Einkommens aus Alg II-Mitteln (bzw. durch das größtenteils kommunal finanzierte Wohngeld). Bei der Freibetragsregelung für erwerbstätige Alg II-Bezieher handelt es sich daher um ein zeitlich unbefristetes Kombilohnmodell.

Ich halte generell den Kombilohn im Gegensatz zum Mindestlohn für das richtige Instrument zur Belebung des ostdeutschen Arbeitsmarktes. Wie Sie wissen, hat die SPD dazu eine konträre Position. Das Problem dabei ist, dass Mindest- und Kombilöhne in einem klaren Widerspruch zueinander stehen. Beides zusammen geht schwer. Deswegen war es diese Legislaturperiode auch so schwierig, auf diesem Gebiet zu Lösungen zu kommen.

Allerdings haben wir für bestimme „Problemgruppen“ wie arbeitslose Menschen über 50 und arbeitslose Jugendliche einen Kombilohn eingeführt, bei letzteren allerdings in Form eines Arbeitgeberzuschusses. Es gibt sehr viele verschiedene Kombilohnkonzepte. Ich habe meine Zweifel, ob die von Ihnen geforderte Erhöhung der Zuverdienstgrenzen nach dem SGB II das richtige Konzept ist. Denn Ziel sollte es sein, dass möglichst wenig Menschen dauerhaft in der Sozialhilfe bzw. dem Alg II „stecken bleiben“.

Diese Überlegungen gelten übrigens vollkommen unabhängig von der konjunkturellen Lage. Denn wenn es so einfach wäre, wie Sie schreiben, könnte der Staat den Menschen einfach Geld in die Hand drücken und schon würde die Konjunktur anziehen. Eine solche Argumentation vergisst, dass das Geld irgendwo herkommen muss. Jemand muss diese Leistungen ja finanzieren (und hat dann weniger Geld zum Ausgeben zur Verfügung) oder die Zentralbank wirft einfach die Notenpresse an – das führt aber früher oder später zur Geldentwertung. Daher verhält es sich mit Ihrer Forderung nicht ganz so einfach, wie Sie schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel