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Andreas Lämmel
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Frage von Martin F. •

Frage an Andreas Lämmel von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Lämmel,

Deutschland (D) liegt mit 8,0 von 10 möglichen Punkten auf der Korruptionsskala von Transparecy International (TI) nicht besonders gut, den Spitzenplatz hält Finnland mit 9,6 Punkten. Der Bund der Steuerzahler schätzt die Steuerverluste aufgrund von Korruption auf 110 Milliarden € / Jahr in D. Die Autoren von „Korruption in Deutschland“ (becksche reihe) betonen, dass es derzeit sehr unwahrscheinlich ist, dass bei öffentlichen Bauprojekten keine Schmiergelder fließen. Üblich seien 1,5 bis 3 %, was im Fall der Waldschlösschenbrücke ca. 2 bis 4 Mio € entspricht und mithin den Unwillen erklärt, hier einen Tunnel zu bauen und auch die landschaftsverträglichere Schleich-Brücke oder das Mehrbrückenkonzept ins Leere laufen ließ. Bei Alternativen hätten z.B. keine Stahlbögen hergestellt werden müssen – womöglich der Hauptgrund für das Scheitern der etlichen Alternativen.
Oberstaatsanwalt Schaupensteiner ist hierzulande sicherlich der Mann mit der größten Kompetenz im Bereich Korruption und ich vertraue auf sein Wort als Fachmann.
Was unternehmen Sie nun als MdB, damit Korruption in D eingedämmt wird? Bitte nennen Sie mir Ihre konkreten Schritte!
Nach wie vor ist es nicht strafbar, dass Abgeordnete für einen Umschlag / einen Koffer mit Geld im Sinne des Zahlenden in ihrem Wahlkreis Entscheidungen treffen.
Haben Sie vor, etwas zur Schließung dieser offensichtlichen Rechtslücke beizutragen oder sind Sie hier bereits aktiv geworden?
Skandinavische Länder sind so viel besser als der Rest der Welt, weil Prozesse mit einem sehr hohen Maß an Transparenz ablaufen; z.B. Einsichtnahme für Jedermann in die Bieterlisten aktueller Ausschreibungen. In D geht so etwas rein formal auch, wird allerdings aufgrund von „traditioneller Übung“ nicht praktiziert. Ich bitte Sie mit Nachdruck darum, sich für eine Rechtssituation stark zu machen, die eine Finnland vergleichbare Transparenz auch in D garantiert. Oder haben Sie sich hier bereits eingesetzt? Wenn ja, wie?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,

vielen Dank für Ihre Frage zur Korruptionsbekämpfung, zu deren Beantwortung ich arbeitsbedingt nicht eher gekommen bin. Der Korruptionsskandal bei Siemens und andere Vorgänge haben die Aktualität dieses Problems noch einmal deutlich ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerufen.

Sie beziehen sich auf Deutschlands Position im Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International (TI). Dieser Index listet Länder nach dem Grad auf, in dem dort Korruption bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommen wird. Dort liegt Deutschland im Jahr 2008 mit einem Punktwert von 7,9 (nicht 8,0 wie Sie geschrieben haben) auf Platz 14 und damit – im Vergleich zu den westeuropäischen Ländern – im Mittelfeld.

Dies spiegelt laut TI „die Situation wider, dass in der deutschen Verwaltung und Politik zuletzt keine größeren Korruptionsfälle zu verzeichnen waren.“ Weiter heißt es in der dazugehörigen Pressemitteilung von TI: „Die funktionierende Anzeigepflicht der Betriebsprüfer, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Strafbarkeit der ‚Schwarzen Kassen’ und eine verstärkte Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes beschreiben nur drei Aspekte, welche die Risikolage (für Korruption, eigene Anm.) gravierend verschärft haben.“

Ihre Anspielung auf den Bau der Waldschlösschenbrücke weiße ich zurück. Nur weil Sie persönlich gegen den Brückenbau und für einen Tunnel sind, ist es abwegig zu behaupten, das Festhalten an dem per Volksentscheid legitimierten Brückenbau fuße auf Korruption. Inhaltlich will ich mich auf die Debatte Brücke oder Tunnel hier nicht einlassen weil Sie a) nichts mit Ihrer eigentlichen Frage zu tun hat und b) ich mich zum Thema Waldschlösschenbrücke schon ausreichend auf www.abgeordnetenwatch.de geäußert habe.

Nur so viel: Die Pläne zum Bau einer Brücke beim Waldschlösschen reichen schon bis auf den Generalbauplan der Stadt Dresden von 1862 zurück. Wegen des Kriegsbeginns wurde die Brücke in den 30er Jahren nicht gebaut. 1988 wurde der Bau wiederholt beschlossen, der auf 1990 festgelegte Baubeginn unterblieb aber wegen der friedlichen Revolution in der DDR.

Die Waldschlösschenbrücke war ein wesentlicher Bestandteil des „Leitbildes für die künftige Verkehrspolitik im Ballungsgebiet Dresden“, das das Stadtparlament in seinen ersten Beschlüssen im Januar 1990 bestätigte. 1996 wurden die Planungen für eine Brücke im Rahmen eines Workshops mit namhaften Architekten, Planern, Soziologen, Denkmalschützern, Umweltexperten und Kommunalpolitikern erneut einer kritischen Prüfung unterzogen. Aufgrund des deutlichen Votums dieser Experten beschloss der Stadtrat den Bau einer Brücke.

Die Ausschreibung eines internationalen Wettbewerbs im Jahre 1997 legte bereits die landschaftsbezogene Einbindung mit der niedrigen Gradiente der Brücke fest. Der siegreiche Entwurf wurde nach einem auf den Wettbewerb folgenden, umfangreichen Abstimmungsprozess mit den besonderen Bedürfnissen des Denkmalschutzes, Städtebaus und Naturschutzes in Einklang gebracht.

Es ist daher absurd zu behaupten, der Brückenentwurf, wie er ist, sei nur aufgrund von Korruption so entstanden. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass ich hier nicht die Zeit habe, ein Buch zu kommentieren (Bannenberg/Schaupensteiner, Korruption in Deutschland, 2007), das Sie gelesen haben.

Was Parteispenden betrifft, so darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Bundestagspräsident die jährlichen Rechenschaftsberichte für alle im Bundestag vertretenen Parteien und die übrigen anspruchsberechtigten Parteien regelmäßig veröffentlicht. Darin werden gemäß § 25 Abs. 3 des Parteiengesetzes auch Spenden an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände aufgeführt, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10.000 Euro übersteigt.

Die aktuellen Berichte (vom 02.04.2009) können Sie von der Datenbank des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/bic/index.html abrufen (BT-Drs. 16/12550 und BT-Drs. 16/12551).

Was die Veröffentlichung von Bieterlisten bei öffentlichen Ausschreibungen angeht, so ist es in der Tat so, dass dies von den ausschreibenden Gebietskörperschaften unterschiedlich gehandhabt wird. Was aber auf jeden Fall nach der Vergabe veröffentlicht werden muss, ist, wer den Auftrag zu welchem Preis erhalten hat. Dies haben wir diese Legislaturperiode mit der Vergaberechtsreform neu eingeführt und dafür habe ich mich auch eingesetzt.

Der Einführung einer weiteren Veröffentlichungspflicht auch für die Bieterlisten stehe ich eher skeptisch gegenüber weil dies a) nicht zur Beschleunigung von Vergabevorhaben beitragen, sondern im Gegenteil Anlass für weitere Klagen liefern würde und weil es b) mehr Personalaufwand und Bürokratie bei den Vergabestellen bedeuten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel