Frage an Andreas Lämmel von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lämmel,
wie stehen Sie zu der angekündigten Diätenerhöhung?
M.E. ist sie derzeitig völlig unangebracht. Während Rentner so gut wie nichts bekommen, gönnen sich Abgeordnete gleich mal mehrere Hundert Euro.
Abgeordnete werden auch aus der Umverteilung bezahlt. Damit werden bei jeder Erhöhung der Diäten die Steuerzahler belastet.
Ob nun Beitragsverwendung und -belastung oder Steuerverwendung und -belastung ist doch dem normalen Bürger ganz egal. Am Ende zählt, was er sich leisten kann.
Ich vertrete die Meinung, dass das gesamte System der Altersvorsorge und auch der Abgeordnetenvergütung und insbesondere die privilegierte Altersversorgung der Abgeordneten völlig unsozial sind und nicht dem Gleichheitsgrundsatz einer Demokratie entsprechen. In Deutschland gilt aber, alle sind vor dem Gesetz gleich, nur die Abgeordneten sind gleicher.
Ich möchte nun wissen, wie Sie die künftige Lösung dieser Problematik sehen. Da kann es auch keine Antwort sein, dass die Verfassung es so aussagt. Wenn eine Verfassung vor vielen Jahren so ausgestaltet wurde und m.E. Gedankengut des Kaiserreiches enthält, dann muss sie geändert werden. Wir fahren ja heute auch nicht mehr mit der Postkutsche.
Ich denke, alle Wähler sollten sich die Entscheidung ihrer Abgeordneten zur Diätenerhöhung gut ansehen und danach bei der nächsten Wahl handeln.
Mit großem Interesse erwarte ich Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
vielen für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwach.de vom 12. Mai 2008 zum Thema Diätenerhöhung. Wie Sie den sicherlich den Medienberichten entnehmen konnten, wurde auf die ursprünglich im Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 vorgesehene Anhebung der Abgeordnetenentschädigung verzichtet. Das Gesetz wurde in entsprechend geänderter Fassung am 29. Mai 2008 verabschiedet.
Inhaltlich ist zu der nun verschobenen Anpassung folgendes zu sagen: In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Deren monatlichen Bezüge haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit zu orientieren. Dies entspricht einer Bürgermeisterbesoldung bei 50.000 bis 100.000 Einwohnern und einer Landratsbesoldung unter 150.000 Einwohnern. Zum Vergleich: Ein Bundestagswahlkreis umfasst im Durchschnitt rund 275.000 Einwohner. Die Orientierung an Bürgermeistern und Landräten scheint mir als objektiver Maßstab angemessen, dass öffentlich immer nur über die Besoldung der Bundestagsabgeordneten diskutiert wird, erscheint mir vor diesem Hintergrund zumindest unverständlich.
Nunmehr gibt es den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der wie immer auf die Bundesbeamten übertragen wird und der auf Grund der Gesetzeslage von 1995 auch bei den Abgeordneten zu einer Erhöhung geführt hätte. Diese sollte mit dem Gesetz umgesetzt werden. Ich bekenne mich im Grundsatz zu diesem Prinzip, weil es zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Besoldung beiträgt und weil es hilft, dem Vorwurf der Selbstbedienung jetzt und in Zukunft zu entgehen. Schließlich hat uns das Bundesverfassungsgericht schon in den 70er Jahren dazu verpflichtet, dass wir selbst über unsere Diäten entscheiden müssen.
Gerne stehe ich Ihnen zur weiteren Diskussion über dieses Thema in einem persönlichen Gespräch in meinem Dresdner Wahlkreisbüro zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel