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Andreas Lämmel
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Frage von Dirk G. •

Frage an Andreas Lämmel von Dirk G. bezüglich Außenwirtschaft

Sehr geehrter Herr Lämmel!
Sie haben vor einiger Zeit in einer Bundestagsdebatte gegen das Lieferkettengesetz argumentiert, wonach die Rechte dieser Menschen nach Arbeits-, Sozial- und Lebensstandards für Sie momentan nicht so wichtig sind, daß diese geändert werden sollten.
Obwohl die CDU/CSU nach meiner Beobachtung für den Erhalt feudalkapitalistischer Werte und gegen fortschrittliche Entwicklung steht, fällt Ihre Meinung doch durch den extremen Charakter explizit auf.
Nach Wikipedia werden Sie als Bürgerrechtler der ehemaligen DDR bezeichnet -
sind Sie demnach 1989 auf die Strasse gegangen, um für diese national-egoistischen Ziele im Parlament zu sitzen, die humanistischen Werten diametral entgegenstehen?
Ich Danke für Ihre Antwort im Voraus!
Beste Grüße
Dirk Gruebel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gruebel,

ich habe bei der letzten Haushaltsdebatte am 01.10.2020 das Thema Lieferkettengesetz am Rande erwähnt. Ich bleibe auch bei meiner Meinung, dass ein Lieferkettengesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden sollte. Menschenrechte in den Lieferketten wahren bleibt ein klares Ziel meiner Agenda, aber ohne einseitige Belastung deutscher Unternehmen und damit einhergehenden unbeherrschbaren und unkalkulierbaren Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Gerade die Corona-Pandemie hat die wirtschaftliche Situation in Deutschland deutlich verschlechtert.
Mögliche Regelungen über unternehmerische Sorgfaltspflichten in den Lieferketten müssen Maßnahmen mit Augenmaß sein, die übermäßigen und unnötigen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand sowie Rechtsunsicherheit, Haftungs- und Regressrisiken – insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen – vermeiden, das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren und das Engagement deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht gefährden.
Damit eine Regelung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten Wirksamkeit entfaltet und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen nicht einseitig belastet, bedarf es einer einheitlichen europaweiten Regelung. Nur dann entsteht europaweit ein Level-Playing-Field. Über die europäische Ebene hinaus sind verbindliche Regelungen etwa im Rahmen der WTO anzustreben. Nationale Alleingänge sind – insbesondere auch entwicklungspolitisch – kontraproduktiv und daher abzulehnen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sich deutsche Unternehmen aus den ärmeren Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas zurückziehen und das Feld insbesondere der asiatischen Konkurrenz überlassen. Erhebliche negative Folgen für die Menschenrechtslage sowie für die Arbeits- und Umweltbedingungen in den betroffenen Ländern wären die Folge.
Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Freundliche Grüße
Andreas Lämmel