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Frage von Daniel K. •

Frage an Andreas Lämmel von Daniel K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Lämmel!

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 3.12.2007 und möchte zunächst auf die von Ihnen genannten Argumente der DFG eingehen.

In "Nature Biotechnology" wurde bereits im Februar 2006 von dem Pionier der embryonalen Stammzellforschung James Thomson, der 1998 die weltweit ersten menschlichen ES-Zelllinien etabliert hatte, beschrieben, dass die beklagten Verunreinigung (mit Sialinsäure durch die tierischen Nährlösungen) sich durch Wechsel des Nährmediums entfernen lassen.

Prof. Oliver Brüstle sagte im Interview mit der "Wirtschaftswoche" im Mai 2007 auf die Frage: "Sind die vor dem Stichtag gewonnenen Zelllinien überhaupt noch brauchbar?" - "Natürlich lassen sich an diesen Zellen noch neue Methoden entwickeln und erproben.

Yamanka (H9) genauso wie Thomson (H1, H7, H9, H13, H14) haben während ihrer Arbeiten an den iPS zum Vergleich die ältesten humanen ES weltweit verwendet! Diese sind lt. Prof. L. Kenner auch nach wie vor die weltweit am häufigsten eingesetzten Zelllinien, da sie am besten untersucht und am bekanntesten sind. Und genau diese Zelllinien sind auch in Deutschland nach heute geltendem Recht zugelassen und verfügbar.

In der Infratest-Umfrage zur Einstellung der Deutschen zur Stammzellforschung 2008 haben sich über 60% aller Befragten gegen die Forschung mit ES ausgesprochen und ganz besonders Frauen und junge Menschen lehnen sie ab.

Die Debatte über das Stammzellgesetz ist inzwischen schon seit einiger Zeit im Parlament angekommen. Es liegen Ihnen (den Abgeordneten) auch schon mehrere Anträge vor. Bereits im Februar soll die ertse Lesung stattfinden.

Nun möchte ich zu meiner Frage kommen: Unterstützen Sie die Streichung des Stichtags, die einmalige Verschiebung, die Beibehaltung des Status Quo oder das gänzliche Verbot der Forschung an ES und aus welchen Gründen?

Mit freundlichem Gruß
Daniel Kästner

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Sehr geehrter Herr Kästner,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 22. Januar 2007 zur Novellierung des Stammzellgesetzes, mit der Sie auf meine Antwort auf Ihr erstes Anschreiben vom 30. November 2007 reagiert haben.

Ich habe mir in der Zwischenzeit nach viel Lektüre und Gesprächen mit Fraktionskollegen, Bürgern und Experten eine abschließende Meinung gebildet und unterstütze den Röspel-Aigner Gesetzentwurf für eine einmalige Verschiebung des Stichtags sowie eine Begrenzung des Gesetzes auf Deutschland. Damit bleibt das Stammzellgesetz in seiner Grundsubstanz erhalten, d.h. von Deutschland geht kein Anreiz zu verbrauchender Embryonenforschung aus, da die Zellen, an denen geforscht werden darf, alle schon in der Vergangenheit hergestellt worden sind. Gleichzeitig wird das Gesetz neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

Seit Verabschiedung des Stammzellgesetzes wurden international mehrere hundert Stammzelllinien etabliert, die unter standardisierten Bedingungen kultiviert worden sind. Diese werden als Vergleichsgrundlage für die Forschung mit adulten Stammzellen benötigt, die einmal die Forschung mit embryonalen Stammzellen überflüssig machen soll. Durch eine Verschiebung des Stichtags erhalten deutsche Forscherinnen und Forscher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, auf dich ich schon in meinem ersten Antwortschreiben vom 3. Dezember 2008 eingegangen bin, grundsätzlich Zugang zu diesen Zellen.

Die beiden großen christlichen Kirchen haben unterschiedliche Positionen: Während die evangelische Kirche die Stichtagsverschiebung befürwortet, ist die katholische Kirche strikt dagegen. Ich habe mir meine Entscheidung nicht leicht gemacht und sehe mit Spannung der morgigen Abstimmung, am Freitag entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Lämmel