Portrait von Andreas Lämmel
Andreas Lämmel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Andreas Lämmel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Beate L. •

Frage an Andreas Lämmel von Beate L. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Lämmel,
ich verfolge mit großer Sorge das Schicksal des Gesetzesentwurfes zum Kohleausstiegsgesetz. Die ursprüngliche Intention der Kohlekommission zum Kohleausstieg, diesen zu beschleunigen und die Fördermengen zu reduzieren, wird ins Gegenteil verkehrt: Keine ursprünglich geplante Festlegung für eine Obergrenze der Kohlenutzung, sondern deren inakzeptable künstliche Aufrechterhaltung. Kohleindustrie wird als „energiewirtschaftlich notwendig“ bezeichnet.
Es kommen nach Einschätzung der Börsenwelt mehr als vier Milliarden Euro Entschädigungen auf uns zu und die Pariser Klimaziele sind unerreichbar. Der französischer Klima-Bürgerrat fordert Pro-Klima-Änderung der Verfassung und unsere Politiker versuchen, im Schnelldurch ein katastrophales KohleEINstiegsgesetz durchzupeitschen.
Wie positionieren Sie sich dazu?
Mit sehr besorgten Grüßen
Beate Lippmann

Portrait von Andreas Lämmel
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lippmann,

danke für Anmerkungen zum Kohleausstiegsgesetz und Ihre Sorge, dass das Gesetz dem Klimaschutz entgegensteht.

Als Berichterstatter der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag für den Kohleausstieg bin ich in den parlamentarischen Debatten dabei und kann ihre Einschätzung nicht bestätigen. Die meisten Betriebsgenehmigungen der Tagebaue gelten bis 2045. Durch das Gesetz greift der Staat in die bestehenden Genehmigungen ein und beendet die Kohleförderung spätestens 2038. Sollte die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der Industrie mit Strom dem nicht entgegenstehen, kann eine Abschaltung der Kohlekraftwerke bereits 2035 erfolgen. Dieser Grundsatz bleibt bestehen und führt damit zu einer Beschleunigung und einem Vorziehen des Kohleausstiegs und nicht wie sie vermuten zu einem Einstieg.

Mit dem Gesetz erhalten die Betriebe zudem Rechtssicherheit und können den Ausstieg sozialverträglich für ihre Angestellten planen. Das ist für die Angestellten im Bergbau eine sehr wichtige Angelegenheit.

Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgehandelten Entschädigungssummen stehen den Unternehmen zu. Durch den staatlich verordneten vorzeitigen Kohleausstieg entgehen den Bergbauunternehmen Einnahmen, auf die Sie nach der Betriebsgenehmigung einen rechtlichen Anspruch besitzen und denen beträchtliche Investitionen vorausgegangen sind. Eine Beendigung der Kohleverstromung ohne Entschädigung ist eine Enteignung und damit nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar.

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Freundliche Grüße

Andreas Lämmel