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Andreas Lämmel
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Frage von Johannes D. •

Frage an Andreas Lämmel von Johannes D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Lämmel,

ich studiere derzeit Psychologie im 6. FS und strebe den Beruf des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten an. Um dies zu erreichen, muss ich 3 Jahre Bachelor Psychologie studieren und 2 Jahre Master klinische Psychologie, um dann eine 3-5 jährige Ausbildung zum Psychotherapeuten machen zu dürfen, die mit der Approbation endet. Jedoch sind die Bedingungen der Ausbildung untragbar. Wir arbeiten in Kliniken Vollzeit als Therapeuten, aber dies ohne Bezahlung, weil wir als Praktikanten angestellt werden. Das bedeutet, wir leiden unter extremem Druck und finanziellen Nöten.
Damit dies künftig vermeiden wird, soll das Psychotherapeuten Gesetz reformiert werden, was wir alle stark begrüßen. Nur finden wir Bachelor-Studierende darin keine Berücksichtigung, das heißt, wir müssen nach wie vor die alte Ausbildung durchlaufen. Meine Forderung wäre konkret, dass wir Bachelor-Studierende nach Abschluss unseres Studiums regulär den neuen Master Psychotherapie absolvieren können, damit wir am Ende des Masters eine Approbation erhalten und in der Ausbildung nach unserem Grundberuf (Psychologe) bezahlt werden.
Meine Frage lautet konkret: Ob und inwieweit Sie sich für Bachelor-Studierende der Psychologie einsetzen, sodass wir Berücksichtigung in dem neuen Gesetzesentwurf finden und nicht den prekären Bedingungen der aktuellen Psychotherapieausbildung ausgesetzt werden?

Mit freundlichen Grüßen
J.D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Sehr gern antworte ich Ihnen auf Ihre konkrete Frage.

Am 27. Februar 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Am 9. Mai 2019 hat das parlamentarische Verfahren mit der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf begonnen. Am 15. Mai 2019 hat eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stattgefunden. Auf der Grundlage dieser öffentlichen Anhörung und der eingegangenen Stellungnahmen diskutieren die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion derzeit mögliche Änderungen an dem Gesetzestext.

Die dazugehörigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben Anfang Juni 2019 begonnen. Dabei sollen beispielsweise eine Verlängerung der Übergangszeit für aktuell Studierende, die Möglichkeiten einer Verbesserung der finanziellen Situation der PiAs und einer finanziellen Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung diskutiert werden. Zudem haben die CDU-Fachpolitiker ein großes Interesse daran, einfache Wechselmöglichkeiten für aktuell studierende Psychotherapeuten zu schaffen. Auch ich setze mich dafür ein.

Aktuell rechnen wir mit ersten Ergebnissen der parlamentarischen Beratungen für Ende Juni 2019.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel