Frage an Andreas Lämmel von Thomas L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lämmel,
als junger Erwachsener habe ich letzte Woche mit Erschrecken die Gesetzesinitiative aus Bayern zum "Verbot von Killerspielen" gelesen.
Ich würde mich freuen, wenn sie kurz schildern könnten, wie sie zu diesem Gesetzentwurf im speziellen und zu der Thematik im allgemeinen stehen.
Leider habe ich in letzter Zeit feststellen müssen, dass in der Diskussion um das sicher hochbrisante Thema des Schutzes der Jugend vor schädlichen Einflüssen aus der Computerwelt (seien es Spiele oder das Internet mit Chats und Foren) nur allzuoft oberflächliche, bei näherer Betrachtung keiner objektiven Überprüfung standhaltenden Argumente genutzt werden.
Ich würde mich freuen, wenn sie sich sachlich und objektiv mit diesem Thema befassen würden und (sollte die Gesetztesvorlage es tatsächlich in dieser Form bis in den Bundestag schaffen) bitte auch beachten, dass ein totales Verbot solcher Spiele, die ja auch jetzt schon für Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich sein sollten, auch für volljährige, mündige Bürgerfaktisch einer Zensur gleichkäme, die so mit dem Grundgesetz meiner Meinung nach nicht zu vereinbaren ist und dem demokratischen Grundgedanken zuwider läuft.
Sehr geehrter Herr Liebig,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Februar diesen Jahres auf der Plattform www.abgeordnetenwatch.de zu einem möglichen Verbot von „Killerspielen“. Zunächst bitte ich Sie herzlich um Verständnis, dass ich Ihnen erst heute antworte. Die Fülle der Eingaben an mein Bundestagsbüro verzögert mitunter ungewollt deren Beantwortung.
Das von Ihnen aufgeworfene Problem ist momentan in der Diskussion und ich selbst bin dazu noch im Meinungsfindungsprozess. Der Gesetzesentwurf des Landes Bayern, den Sie erwähnen, wurde vorerst im Bundesrat zurückgestellt, d. h. er wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Zu dem Thema wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die nach meinen Informationen bisher zweimal getagt hat aber noch keine Stellungnahme bzw. Empfehlung abgegeben hat. Das liegt unter anderem auch daran, dass man das Ergebnis eines Gutachtens zum Jugendschutz abwarten will, das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beim Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten soll bis Ende des Jahres fertig werden. Allerdings soll der Abschnitt zum Jugendmedienschutz, in dem der empirische Zusammenhang zwischen gewalttätigen Computerspielen und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen erforscht wird, eventuell schon vorab – bis Sommer diesen Jahres – veröffentlicht werden.
Ich plädiere – unabhängig von den Ergebnissen, zu denen das Gutachten kommen wird – dafür, dass keine Schnellschüsse gemacht werden, etwa um momentane Stimmungen zu befriedigen. Vielmehr sollte die Entscheidung über ein Verbot von „Killerspielen“ auf einer möglicht fundierten Einschätzung der Sachzusammenhänge beruhen und es muss praktikabel sein. Es ist durchaus möglich, dass sich ein Verbot von „Killerspielen“ als notwendig erweist, auch wenn die Mehrheit des Internet-Nutzer wie Sie dagegen ist. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine detailliertere Antwort geben kann. Zu einem späteren Zeitpunkt hole ich das gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel