Frage an Andreas Lämmel von Tobias B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Das BAföG wurde seit 2002 nicht mehr an erhöhte Lebenshaltungskosten angepasst. Auch dieses Jahr ist dies offenbar nicht mehr möglich.
Unterstützen Sie daher zumindest eine (deutliche) Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze beim BAföG 2008 und werden sich für einen deutlich erhöhten Etatposten für das BAföG im Bildungshaushalt einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Bohnet,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift vom 22. Januar 2007 zur Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Das BAföG hat für die Ausbildungsförderung eine herausragende Bedeutung. Jeder vierte Studierende im Erststudium, der sich innerhalb der Regelstudienzeit befindet, wird mit BAföG gefördert. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das BAföG als Sozialleitung zur Finanzierung des Lebensunterhalts zu erhalten.
Ich begrüße, dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Ausgaben für das BAföG kontinuierlich gesteigert hat. Ich halte es darüber hinaus für richtig, dass der KfW-Bankengruppe das Angebot eines allgemeinen Studienkredits genehmigt wurde und sich so weitere elternunabhängige Möglichkeiten der Studienfinanzierung eröffnen.
Gestern, am 31. Januar 2007 haben die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Weiterentwicklung des BAföG eingebracht, den auch ich unterstütze. Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage kann demnach zurzeit zwar keine Anpassung der Freibeträge, Bedarfssätze und Höchstbeträge erfolgen. Wir halten uns aber den Weg offen, wenn erforderlich auch unabhängig von der Vorlage des nächsten BAföG-Berichts über eventuell notwendige Anpassungen zu entscheiden.
Darüber hinaus enthält der Antrag unter anderem folgende Forderungen an die Bundesregierung:
• Auszubildende mit Kindern sollen bereits während der Ausbildung durch einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Monat im BAföG stärker unterstützt werden
• auch komplett im europäischen Ausland durchgeführte Ausbildungsgänge sollen nach dem BAföG förderfähig gemacht werden
• ausländische Auszubildende, die bereits lange in Deutschland leben und eine aufenthaltsrechtliche Dauerperspektive haben, sollen ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern zu gefördert werden
• die Hinzuverdienstgrenzen ohne Anrechnung auf das BAföG sollen für alle Auszubildenden mindestens auf 400 Euro monatlich ausgedehnt werden.
Sehr geehrter Herr Bohnet, wenn Sie an weiteren Details des Koalitionsantrages interessiert sind, so finden Sie diesen auf der Homepage des Bundestages (http://drucksachen.bundestag.de/index.php) unter der Drucksachen-Nr. 16/4162. In der Hoffnung, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel