Frage an Andreas Lämmel von Daniel T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Lämmel,
Im Bezug zu Ihrer Abstimmung zum Antrag der Grünen auf Verbot des Fracking in Deutschland habe ich folgende Frage: unter welchen Umständen brauchen wir Fracking in Deutschland? Der Ölpreis ist nicht das momentane und mittelfristige Problem. Wir steuern auf eine wachsende Versorgung mit erneuerbaren Energien zu. Wie beurteilen Sie das Risikomanagent in diesem Zusammenhang?
MfG
DT
Sehr geehrter Herr Thiele,
vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Fracking. Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Seit über fünfzig Jahren gibt es Unternehmen in Deutschland, die mit der Fracking-Technologie direkt oder indirekt ihr Geld verdienen. An diesem legitimen Wirtschaftszweig hängen viele Arbeitsplätze und weiterverarbeitenden Betriebe. Durch Unsicherheiten aufgrund einer fehlenden Gesetzgebung wurde bereits seit über fünf Jahren keine neue Erdgasförderung mit der Fracking-Methode mehr durchgeführt. Damit ist natürlich auch die Gasförderung in Deutschland kontinuierlich zurückgegangen. Als direkte Folge gingen Arbeitsplätze und Wertschöpfung verloren und zudem sind qualifizierte Arbeitskräfte ins Ausland abgewandert. Wir sind daher in dieser Legislaturperiode angetreten, einen rechtlichen Rahmen für die Fracking-Technologie festzulegen, der den heutigen Anforderungen gerecht wird. Dies haben wir meiner Meinung nach erreicht. Besonders beim Risikomanagements haben wir erhebliche Fortschritte erzielt. Dies führt mich zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage. Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen. Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt. Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt. Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben. Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden. Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verschärft wird auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt. Wie Sie den Ausführungen entnehmen konnten, hat auf der einen Seite der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang. Auf der anderen Seite müssen wir in Deutschland aber auch zukünftig in der Lage sein, Innovationen anzustoßen und umzusetzen zu können. Ansonsten verlieren wir unsere Technologieführerschaft in vielen Wirtschaftszweigen. Dies kann niemand in Deutschland wirklich wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel