Frage an Andreas Lämmel von Birger H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lämmel,
ich bin Geringverdiener (Erwerbsminderungsrentner, Grundsicherungsempfänger, Geringverdiener) und habe heute meine jährliche Stromrechnung bekommen, die leider sehr hoch ist, und trotz Einsparpotentialen, die ich auch alle nutzen werde, kommt hier meine Frage an Sie:
1. Die Rechnung weist auf die jeweiligen Beträge eine Umsatz (Strom) Steuer von 19 Prozent aus. Wann endlich senkt Ihre Deutsche Bundesregierung den diesbezüglichen Umsatzsteuersatz von 19 auf 7 Prozent?
2. Was tut Ihre Deutsche Bundesregierung, um die Kosten der Energiewende nicht ausschließlich den Geringverdienern und Sozialhilfeempfängern aufzudrücken?
3. Wann handelt die von Ihnen so hochgelobte Bundesregierung incl. Bundeskanzlerin Angela Merkel endlich (!!!) im sozialpolitischen Bereich, statt die Probleme durch Aussitzen und Nichts machen bewältigen zu wollen?
4. Und wann kommt bei der Rente endlich die längst überfällige Rentenangleichung West-Ost? Zur Erklärung: Ich bin nämlich vor einigen Jahren in den Osten gezogen, und habe alleine aufgrund dieser Tatsache eine deutlich niedrigere Erwerbsminderungsrente als vergleichbare Fälle im Westen.
In Erwartung Ihrer Antwort, auch auf meine vorigen Fragen, verbleibe ich
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Birger Höhn
Sehr geehrter Herr Höhn,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Zum Thema Energiesteuer: Die Kosten der Energiewende - die im Übrigen von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist - tragen keinesfalls nur Geringverdiener, sondern alle Stromverbraucher.
Lassen Sie mich Ihnen zum Thema der allgemeinen Rentenangleichung folgendes mitteilen: Damit Ost-Rentnern aus den vergleichsweise niedrigeren DDR-Arbeitsentgelten und dem heute noch bestehenden Lohnunterschied kein Nachteil entsteht, wird ein in den neuen Bundesländern oder in der DDR bezogenes Entgelt mit einem Umrechnungsfaktor fiktiv erhöht.
Derzeit liegt der Rentenwert im Osten noch bei etwa 94 Prozent des Westniveaus. Doch der Aufholprozess findet nicht nur bei den Löhnen, sondern auch was die Renten angeht statt. Zum 1. Juli 2016 stiegen die gesetzlichen Renten in den alten Ländern um 4,25 Prozent, während sie in den neuen Ländern um fast ganze 6 Prozent anstiegen.
Sehr geehrter Herr Höhn, wir werden uns in diesem Jahr intensiv mit der Frage auseinandersetzen, ob ab 2017 eine Teilangleichung der Renten in Ost und West möglich ist. Entscheidungen hierzu sind aber noch nicht gefallen. Deshalb müssen wir den weiteren Verlauf der Beratungen mit unserem Koalitionspartner abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel