Frage an Andreas Lämmel von Martin B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gestern fand die Abstimmung zur Verschärfung der Regeln gegen Abgeordnetenbestechung statt.
Und Sie haben mit NEIN gestimmt.
Ich möchte von ihnen wissen warum Sie die Mindestrichtlinien zur Antikorruption nicht unterstützen? (Und uns damit auf einen Stand mit Syrien und Nordkorea bringen)
Da stellt man sich als Wähler die Frage, ob die Abgeordneten der CDU/FDP korrupt sind?!
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Brylski
Sehr geehrter Herr Brylski,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.
Bereits jetzt ist die Bestechung von Abgeordneten in Deutschland strafbar, wer seine Stimmabgabe „kaufen“ lässt, wird bestraft (§ 108e StGB). Eine Übernahme der UN-Übereinkommens in die deutsche Rechtsordnung ist allerdings problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Abgeordnete sind aber keine Beamten. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Thematisiert wird stets das Einbringen von Änderungsanträgen in Gesetzgebungsverfahren gegen mögliche Gefälligkeiten. Das beste Mittel gegen diesen Verdacht sind Fraktionskollegen, die Änderungsanträge kritisch lesen und diskutieren sowie eine aufmerksame Presse und Zivilgesellschaft. Ihr Vergleich mit Syrien und Nordkorea ist daher unpassend, dort haben weder Parlamente, Presse oder die Zivilgesellschaft Einfluss auf die politische Willensbildung. Der von Ihnen hergestellte Zusammenhang zwischen den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und Korruption ist völlig haltlos, dies weise ich entschieden zurück.
In meiner Bürgersprechstunde stehe ich Ihnen gern für ein weiterführendes Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel