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Andreas Lämmel
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Frage von Günter B. •

Frage an Andreas Lämmel von Günter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lämmel,

ich habe bis jetzt drei insolvente Mieter in Folge gehabt. Zwei Mieter haben sich bereits insolvent gemeldet. Einer steht kurz bevor. Bei diesem dritten Mieter habe ich 18 Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Was mich an der ganzen Sache nervt, ist die Tatsache, dass die Schuldner diese Insolvenzmeldung massiv missbrauchen und sogar noch mit Insolvenz drohen. Es ist auch so, dass dieser Schuldner noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat und eine vierstellige Summe zurückerhalten würde. Weshalb kann der Gesetzgeber nicht endlich ein Gesetz erlassen, dass der Schuldner alles dafür tun muss aus den Schulden herauszukommen bevor er sich insolvent meldet.
Mir kommt es so vor, dass die Schuldenberater geradezu darauf warten, dass ein Gläubiger dem Insolvenzplan nicht zustimmt um sich dann in die Insolvenz zu flüchten. In meinem Fall wusste der Schuldenberater schon am 7.5.13, was ich am 12.5.13 (Fristsetzung) antworten würde. Obwohl ich ihm am 7.5.13 noch überhaupt keine Antwort abgegeben habe.
Dieses ganze Insolvenzgesetz gehört so schnell als möglich in die Tonne. Quoten unter 10 Prozent von der Schuld anzubieten sind eine Frechheit. Hier sind einfach nur noch Tür und Tor von kriminellen Machenschaften geöffnet. Jeder kann Schulden anhäufen so viel er möchte und dann bietet man knapp 10 Prozent oder sogar Null Prozent an, in der Hoffnung dass der Gläubiger nicht zustimmt und man überhaupt nichts mehr an die Gläubiger bezahlen muss und das was übrig bleibt behält der Insolvenzverwalter. Das kann für Gläubiger in keiner Weise eine nicht einmal annähernd zufriedenstellende Lösung sein. Ich habe auch schon Petitionen eingereicht aber noch keine Antwort erhalten.
Weshalb wird es den Schuldnern so einfach gemacht?
Wann gibt es hier endlich ein Gesetz, dass keine Insolvenz mehr möglich ist, bevor man nicht alle Mittel ausgeschöpft hat an Geld zu kommen (wie z.B. Abgabe der Steuererklärung, Beantragung aufstockendes Hartz IV)?

MfG
Günter Bareiß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bareiß,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.
Ihre konkreten Erfahrungen kann ich nicht einschätzen. Rechtlich stehen bei einer Privatinsolvenz zunächst ein außergerichtliche Einigungsversuche und ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren an. Sollten diese zu keinem Erfolg führen, wird in einem vereinfachten Insolvenzverfahren das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet. Dann beginnt das Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase. In diesem Jahr hat der Deutsche Bundestag auch das Insolvenzrecht reformiert. Schuldner können bereits nach drei Jahren eine Restschuldenbefreiung erhalten, falls sie 35% der Verbindlichkeiten bedient haben und die Verfahrenskosten tragen. Ich denke, dies ist ein Anreiz für den Schuldner, seine alten Schulden zu bedienen und wieder ein normales Leben zu beginnen.
Es mag Menschen geben, die sich auf fragwürdige Art und Weise kurzfristige Vorteile verschaffen. Grundsätzlich sind Schuldner, die dem Insolvenzrecht unterworfen sind, in ihrem Alltag aber sehr eingeschränkt und Auflagen unterworfen. Gegen Kriminelle sind wohl seriöse Auskunfteien das geeigneten Mittel.
Das Insolvenzrecht ist häufig Gegenstand von Debatten im Deutschen Bundestag, Vor- und Nachteile werden entsprechend häufig diskutiert. Ich wüsste keine grundlegende Alternative zur Institution der Insolvenz, um einen Interessensausgleich zwischen Schuldner und Gläubiger zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel