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Andreas Lämmel
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Frage von Falk K. •

Frage an Andreas Lämmel von Falk K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lämmel,

den Angaben bei abgeordnetenwatch entnehme ich, dass Sie bei der heutigen Abstimmung über die Einführung eines Betreuungsgeldes mit Ja gestimmt haben.

Nach den veröffentlichten Daten der statistischen Landesämter liegt die Quote der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kleinkinder in den westdeutschen Flächenländern bei ca. 20% (z.B. Bayern 03/2011 20,6%), in den ostdeutschen Ländern dagegen bei ca. 40 bis 55% (z.B. Sachsen 03/2011 44,1%). Warum stimmen Sie der Einführung einer Sozialleistung zu, von der ähnlich wie von anderen am traditionellen Familienmodell orientierten Regelungen (z.B. Ehegattensplitting) die westdeutschen Flächenländer überproportional profitieren und die somit letztendlich eine Umverteilung von Bundesmitteln zu Lasten Sachsens bedeutet?

Vielfach ist im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld die Befürchtung geäußert worden, dass Fehlanreize gesetzt werden und beispielsweise Kinder aus sogenannten bildungsfernen Familien künftig seltener in Kindertageseinrichtungen betreut werden könnten, obwohl gerade diesen Kindern die dortigen Bildungsangebote in besonderem Maße zu­gu­te­kom­men würden. Liegen Ihnen Untersuchungen vor, die diese Befürchtungen entkräften? Ist aus Ihrer Sicht eine Absenkung der Quote der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kleinkinder wünschenswert und, falls Sie dies bejahen, warum?

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Falk Krause

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Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren ist dem Jahr 2007 beschlossene Sache. Das Ziel ist ein Angebot von 750.000 Plätzen. Der Bund übernimmt 1/3 der Kosten für den Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots, also vier Milliarden Euro der notwendigen zwölf Milliarden Euro. Der Bund beteiligt sich mit 2,15 Milliarden Euro an den Investitionskosten für den KITA-Ausbau. Für die Beantragung und Vergabe der Mittel an die Kommunen sind die Länder zuständig. Bei den Betriebskosten zahlt der Bund einen Zuschuss von 1,85 Mrd. Euro bis 2013 und 770 Millionen Euro jährlich ab 2014. Ab 2013 erhöht der Bund seine Zuschüsse, 580 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen und 75 Millionen Euro mehr im Jahr für Betriebskosten.
Der Bund stellt also ausreichende Mittel zur Verfügung. Entscheidend für den Ausbau ist die Erhebung des Betreuungsbedarfs. Die genaue Bedarfserhebung muss vor Ort in den Kommunen stattfinden, die Kommunen nutzen dazu unterschiedliche Verfahren. Daher kann sich der Betreuungsbedarf zwischen den Kommunen und Bundesländern unterscheiden, eine bundeseinheitliches Betreuungsquote ist nicht zielführend und eine 100%-Betreuung nicht notwendig. Das Betreuungsgeld steht somit dem Krippenausbau nicht im Wege.
Die von Ihnen angesprochenen befürchteten Fehlanreize haben wir auch in der Koalition diskutiert. Um dem entgegenzuwirken wird das Betreuungsgeld, analog zum Elterngeld, auf das Arbeitslosengeld-2 angerechnet. Den Zusammenhang bildungsfern = Kindererziehung daheim kann ich nicht nachvollziehen. Man kann über das Betreuungsgeld, wie über jedes andere Thema auch, streiten. Aber mit welcher wütenden Polemik manche Abgeordnete der Opposition gegen das Betreuungsgeld streiten, stimmt mich sehr nachdenklich. Eltern, die Ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu Hause aufziehen, verdienen Anerkennung und keine Beschimpfungen. Eltern wissen am besten, was gut ist für Ihre Kinder ist. Daher sollte man die Wahl, ob Kinder unter drei Jahren in die Grippe gehen oder im Elternhaus bleiben, den Eltern überlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel