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Andreas Lämmel
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Frage von Herbert M. •

Frage an Andreas Lämmel von Herbert M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Lämmel,

ich hätte von Ihnen gerne gewusst, wie Sie zur Besteuerung "geldwerter Vorteile" von (Grund-) Wehrdienstleistenden und Reservisten stehen.
Als Gedienter kann ich ihnen versichern, dass der Vorteil der aus einer Gemeinschaftsunterkunft mit 6, 8 oder 10 Kameraden auf einer Stube sehr überschaubar ist.
Ich finde es außerdem nicht nachvollziehbar, warum derartige Dienste für unser Land besteuert werden sollen, wo doch gerade der finanzielle Anreiz des Wehrdienstes, insbesondere für Gelernte die statt dessen ins Berufsleben einsteigen könnten oder Abiturienten die möglichst zügig ihr Studium durchziehen möchten, in sehr engen Grenzen hält.

Oder um die Unsinnigkeit an einem zivilen Beispiel zu demonstrieren:
Werden dann zuküngtig auch Erbsensuppen bei Katastrophenschutzübungen ( an denen die BW ja auch oft beteilligt ist) mit THW, DRK usw auch besteuert werden, weil sie ein geldwerter Vorteil sind?
Oder muss ich zukünftig damit rechnen, dass ich als Helfer für die Verpflegung bei einer echten Katastrophe Steuern zahlen muss?

Ich möchte Sie also an dieser Stelle bitten, sich gut zu überlegen, wie Sie mit den wenigen Verbliebenen, die bereit sind etwas für ihr Land und für unsere Gesellschaft zu tun, umgehen möchten. Ich denke, dass es lukrativere Geldquellen, als die Taschen der Idealisten gibt.

Um das jetzt als Frage zu formulieren:
Wie stehen Sie zu dem Thema "Besteuerung geldwerter Vorteile bei Wehrdienstleistenden und Reservisten"?

mit freundlichen Grüßen

Herbert Meng

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meng,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de zur beabsichtigten Besteuerung der Leistung für Reservisten.

Im ersten Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 sah das Bundesministerium der Finanzen tatsächlich eine umfassende Besteuerung aller wehrsoldrechtlichen Bezüge vor. Das Bundesministerium der Verteidigung konnte in den Beratungen des Kabinetts Verbesserungen für freiwillig Wehrdienstleistende und übende Reservisten erreichen.

Das Jahressteuergesetz 2013 wurde mittlerweile dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt. Im parlamentarischen Verfahren streben meine Kollegen der Arbeitsgruppe Verteidigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weitere Änderungen zu Gunsten der Reservisten an.

Das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen kann ich nicht voraussagen, aber traditionell sind die Belange der Reservisten der Bundeswehr in unserer Fraktion in guten Händen.

Für Ihr Engagement danke ich Ihnen sehr und stehe als Ansprechpartner stets zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel