Portrait von Andreas Lämmel
Andreas Lämmel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Andreas Lämmel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Niclas W. •

Frage an Andreas Lämmel von Niclas W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lämmel,

ich bin vor kurzem nach Dresden gezogen und musste für eine laufende Behandlung einen neuen Arzt (Allergologen) suchen.

Schon bei den ersten zwei Anrufen wurde mir gesagt, dass man aus Kapazitätsgründen keine neuen Patienten aufnehmen könne. Auch über google habe ich viele negative Bewertungen von Ärzten gefunden, in denen fast ausschließlich bemängelt wurde, dass man - tlw. trotz Akutfall - als neuer Patient abgelehnt wurde.

Da ich nicht davon ausgehe, dass die Ärzte aus Faulheit Patienten ablehnen, scheint hier wohl ein deutlicher Mangel vorzuliegen.

Von Bekannten im Gesundheitswesen weiß ich, dass ein Gesetz existiert, das es einem Arzt nur dann ermöglicht eine neue Praxis zu eröffnen, wenn eine andere schließt. Dies habe man laut meinen Bekannten wohl nur eingeführt, da man sich durch die künstliche Ärzteknappheit einen Rückgang von Arztbesuchen und somit eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen erhofft hat. Wohl auch zu Recht, denn heutzutage geht kaum noch wer freiwillig zum Arzt und zumindest jeder Kassenpatient meckert über lange Wartezeiten. Im Extremfall gibt es für das ganze nächste halbe Jahr keine Termine mehr.

Die Situation ist also allgemein unbefridigend.

Plant die Bundesregierung diese Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Gesundheitsreform wieder aufzuheben? Es ist ja auch fraglich, ob diese staatliche Regulierung überhaupt verfassungskonform sein kann. Schließlich ist ja auch ein Arzt im Prinzip ein privater Unternehmer, und seit wann darf vorgeschrieben werden, wieviel Supermärkte, Apotheken, Elektroshops, Massagesalons, Kanzleien etc. aufgemacht werden dürfen? Das wäre ja Planwirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen,
N. W.

Portrait von Andreas Lämmel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Welczeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Zulassungsbeschränkungen von Arztpraxen.

Ihr Bekannter meint sicher die sogenannte Bedarfsplanung, geregelt in §99 ff. SGB V. Sie war ursprünglich ein Instrument, das Anfang der 1990er Jahre eingeführt wurde, um angesichts der hohen Ärztezahl eine Überversorgung zu verhindern.

Die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen steuern die Niederlassungen entsprechend. Bei Überversorgung ordnen sie Zulassungsbeschränkungen an. Dazu gehörte auch die Regelung, dass eine neue Praxis nur eröffnet werden kann, wenn eine andere geschlossen wurde.
Bei drohender oder bereits eingetretener Unterversorgung treffen sie entsprechende Beschlüsse, aufgrund dessen entsprechende Sicherstellungsmaßnahmen eingeleitet werden können (z. B. die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen).

Inzwischen hat sich die Situation verändert. Mit der Bedarfsplanung muss nun nicht mehr nur Überversorgung reguliert, sondern in strukturschwachen Regionen auch eine Unterversorgung abgewandt werden. Darum werden mit dem Versorgungsstrukturgesetz die Instrumente der Bedarfsplanung stärker regionalisiert und flexibilisiert. Anstelle starrer zentraler Vorgaben sollen Regelungen gelten, die auf die Bedingungen vor Ort eingehen.

Nach dem Kabinettbeschluss befindet sich der Gesetzentwurf zur Versorgungsstruktur zurzeit im parlamentarischen Verfahren. Die 2. und 3. Lesung findet Anfang Dezember statt, in den Bundesrat kommt er Mitte Dezember. In Kraft treten soll das Versorgungsstrukturgesetz zum 01.01.2012.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes ist dabei, die Bedarfsplanung weiter zu entwickeln. Im Rahmen dessen sollen die Planungsbereiche flexibilisiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird gesetzlich beauftragt, bei der Anpassung der Verhältniszahlen die demographische Entwicklung zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit ausgebaut, sogenannte Sonderbedarfszulassungen als Instrument der Feinsteuerung der Versorgungssituation zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auch im Rahmen meiner Bürgersprechstunde.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel