Frage an Andreas Lämmel von Frank S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Lämmel,
als Leistungsempfänger nach SGB II nahm ich in der Zeit vom 01.10.10 bis 31.03.11 an einer Aktivierungsphase für die Bürgerarbeit teil.
Hier lernte ich regelmäßig morgens aufzustehen,einen Fahrschein für die DVB zu erwerben und mich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu meiner Arbeitsstelle zu bewegen.
Durch meine "Vorgesetzten" wurde mir bestätigt ,das ich diese Aufgaben mit Bravour erfüllt habe.Auch über meine Arbeitsleistungen wurde mir ein sehr positives Zeugnis erstellt.
Ich bin übrigens zum weiteren Verständnis 60 Jahre alt und habe leichte gesundheitliche Probleme.
Seit September 2010 "nerve " ich meine Sachbearbeiterin in der ARGE/Jobcenter regelmäßig betreffs eines Einsatzes im Rahmen der von der Frau v. d. Leyen und den Regierungspartein so gepriesenen "Bürgerarbeit".
Bisher konnte ich zu diesem Thema keine aussagefähige Antwort von meiner "Kundenbetreuerin" erhalten.Es gäbe in Dresden noch keine Stellen.
In der gestrigen Morgenpost Dresden,wird dieses Problem thematisiert" Bürgerarbeit kommt nicht in die Gänge" und es treten erschreckende Fakten zu Tage.
Ich möchte zum Lebensunterhalt meiner Familie selbst etwas beitragen und dies über die Bürgerarbeit tun.
Meine Ehefrau ist in einem Alten- und Pflegeheim in Dresden beschäftigt.Die Zuschläge die sie für zb. 7 Nachtdienst (in Worten sieben ) erhält,werden mir natürlich von den Bezügen nach SGB II sofort abgezogen.
Meine Frage an Sie,wer ist in der Lage mir zu diesem Thema in Dresden eine Antwort zu geben.Bisher habe ich noch niemand gefunden.Mal deutsch gesagt,ich fühle mich von der Politik und dem Jobcenter vera.....
Mit freundlichen Grüssen
Frank Scholz
Sehr geehrter Herr Scholz,
meine nochmalige Nachfrage am 11.07.2011 im Jobcenter Dresden hat folgendes ergeben:
Eine genaue Auskunft zu den Plätzen (Anzahl der freien Stellen, deren Art etc.) der "Bürgerarbeit" kann Ihnen nur Ihre zuständige Kundenbetreuerin geben.
Bisher sind 800 Plätze geplant, 600 bestehen bereits. Weitere Träger für die Stellen müssen also noch gesucht werden. Selbst wenn Anträge vorliegen, muss über diese erst entschieden werden. Nach wie vor gilt, dass eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Vorrang hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Lämmel