Frage an Andreas Lämmel von Ulrich M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Her Lämmel,
mit einigem Erstaunen habe ich die Veröffentlichungen der Bundeskanzlerin vom 25.03.2011 zur Kenntnis genommen.
Dort steht wörtlich:
"Dafür wollen die Staats- und Regierungschefs künftig jedes Jahr gemeinsame Ziele beschließen, die anschließend jedes Land per Strukturreformen selbst umsetzen muss."
Also die Exekutive beschließt und die Legislative muß dann umsetzen?
Habe ich das mit der Gewaltenteilung irgendwie mißverstanden?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dies erklären könnten?
Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Ulrich Münch
Sehr geehrter Herr Münch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nur das Parlament kann Gesetze beschließen, dies gilt auch für internationale Abkommen, welche die Bundesregierung aushandelt. Denn diese Abkommen werden nur durch ein Zustimmungsgesetz, verabschiedet durch den Bundestag, wirksam. Die Bundesregierung konsultiert und informiert im Vorfeld von internationalen Verhandlungen die Ausschüsse des Bundestages und insbesondere die Koalitionsfraktionen. Die abschließende Bewertung und die Form der Umsetzung einer internationalen Vereinbarung in Deutschland liegen dann beim Bundestag.
Über die noch ausstehenden Details bezüglich des Europäischen Stabilitätsmechanismus, soll bis zur Sommerpause in Brüssel eine Verständigung erzielt werden. Neben der engen Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag in dieser Phase der Diskussion, ist eine starke Stellung des Parlaments durch die abschließende Ratifizierung des Verhandlungsergebnisses gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel