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Andreas Lämmel
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Frage von Peter L. •

Frage an Andreas Lämmel von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lämmel,
aus Ihrer Antwort vom 21.01.10 auf die Frage von Herrn Richter ( http://www.abgeordnetenwatch.de/andreas_g_laemmel-575-37753--f242071.html#q242071 ) geht hervor, dass Sie die neue GEZ-Haushaltsabgabe gut und gerecht finden. Diese wurde nun heute von den Ministerpräsidenten beschlossen. Dazu sagt unseres Ministerpräsident Herr Tillich:„Durch die Neuordnung wird die Belastung für den Bürger nicht steigen“ ( http://www.focus.de/kultur/medien/rundfunkgebuehren-ministerpraesidenten-beschliessen-haushaltsabgabe_aid_564517.html ).
Meine Frage: Erklären Sie mir bitte, wieso meine Belastung nicht steigt, da wir bewußt auf einen Fernseher verzichten, ein neuartiges Rundfunkgerät angemeldet haben, jetzt 9 Euro und nach Ihrer Reform 18 Euro zahlen?
Warum wird der Gebührenanstieg für Leute wie mich nicht klar kommuniziert, wo Sie (die Politik) doch angeblich nur eine Vermittlungsproblem Ihrer Entscheidungen zum Bürger sehen?

Viele Grüße
Peter Lehmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.
Nach meinen Recherchen werden die Rundfunkgebühren für alle Haushalte einheitlich erhoben, unabhängig von der Anzahl und Art der Geräte. Ausnahmen wird es weiterhin für sozial Schwache geben. In Einzelfällen könnte es daher zu höhere Gebühren kommen. Allerdings werden zukünftig Haushalte mit mehreren Geräten weniger zahlen. Warum der Ministerpräsident sich so wie im von Ihnen beigefügten Link geäußert hatte, weiß ich nicht. Er hat sich vermutlich auf die gleichbleibende Höhe der Rundfunkgebühr bezogen.
Ich halte eine pauschale Abgabe je Haushalt nachwievor für eine gute Lösung. Dieses Verfahren verringert die Neugierde der GEZ, baut Bürokratie ab und trägt der technischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich Rechnung.
Wie ich Herrn Richter in meiner Antwort mitteilte, liegt die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Deutschen Bundestag, sondern bei den Bundesländern. Bitte wenden Sie sich mit ihrem Anliegen an den Abgeordneten ihre Landtagswahlkreises.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel