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Andreas Lämmel
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Frage von hans s. •

Frage an Andreas Lämmel von hans s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrter herr lämmel,

zur Pflichtmitgliedschaft von selbstständigen Gewerbetreibenden bei den Kammern verkünden sie öffentlich: nur 50% der Mitglieder zahlen Beiträge.

Ich gehe davon aus, dass sie beide Kammern: ihk und hwk meinen. Bei den Handwerkskammern gibt es eine Sozialklausel in der Satzung. Diese verschont selbständige angeblich vor der Zahlung des Jahresbeitrages bei sozialen Schieflagen. In der Praxis wird ein Beitragserlass jedoch so gut wie nicht gewährt. Im Gegenteil, die Eintreibung der Beiträge erfolgt rücksichtslos unter Androhung von Gewalt. Hier wird Missbrauch betrieben, indem man etwas postuliert aber die Umsetzung hartnäckig blockiert. Wenn sie ihren Standpunkt weiterhin vertreten, bitte ich um entsprechende Klärung bei der Handwerkskammer Berlin.
Fakten:

hwk berlin beitragsforderung 2009 : 135,00 €

mein zu versteuerndes einkommen aus selbstst.tätigkeit: 524,34 €

beitragsforderung entspricht ca. 25% des einkommens!

ich bin gespannt!
mit freundlichen Grüssen

Hans Steltner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steltner,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. Die von Ihnen angesprochenen Äußerungen bezogen sich auf die Situation in Dresden. Jeder Kammerbezirk legt in seiner Satzung selbstständig fest, nach welchen Kriterien er Beiträge erhebt. Dies gilt natürlich auch für die Beiträge der Kleinunternehmer oder Kriterien für eine Beitragsbefreiung.

Die Situation der Kammern in Berlin ist mir nicht bekannt. Ich empfehle Ihnen meinen Berliner Kollegen im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Kai Wegner ( kai.wegner@bundestag.de ) als Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel