Frage an Andreas Lämmel von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lämmel,
zu Ihrer Antwort betr. Gelder an Kirchen vom 28.7.10 an Herrn Emmler:
Gibt es andere Verträge zwischen Organisationen und dem Staat, die nur in beiderseitigem Einvernehmen änder- oder unkündbar sind?
Sind Unkündbarkeitsklauseln auch entscheidend, wenn die Geschäftsgrundlage(also die Voraussetzung) für den Vertragsinhalt ganz oder überwiegend fortgefallen ist?
Wenn diese Verträge eine FREUNDSCHAFTSKLAUSEL enthalten: Wird gegen diese Klausel verstoßen, wenn ein Partner sich trotz des Fortfalls der Geschäftsgrundlage auf die Unkündbarkeit beruft?
Hatten Sie bei Ihren Auskünften zur Rechtslage gewußt, daß es zu diesem Thema (im Internet nachlesbare) Prüfungsfeststellungen des schleswig-holsteinischen Landesrechnungshofes gibt?
Welche Leistungen werden von den Kirchen für den Staat übernommen UND auch ganz oder überwiegend mit Einnahmen aus der Kirchensteuer finanziert?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.
Die in Deutschland geltende Vertragsautonomie erlaubt vielfältige Änderungs- oder Kündigungsmodalitäten für Verträge. Äußerungen des Landesrechnungshofes in Schleswig-Holstein sind mir nicht bekannt. Mir sind Überlegungen in einigen Bundesländern bekannt, bestehende Kirchenstaatsverträge gegen eine Einmalzahlung aufzulösen.
Die meisten Ausgaben im Personalwesen tragen die Kirchen aus ihren eigenen Mitteln. Dazu gehören auch die Kirchensteuern, die ausschließlich von den Angehörigen der Religionsgemeinschaften selbst erhoben werden. Der Staat ist den Kirchen, wie auch anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, lediglich organisatorisch über die Finanzämter bei der Erhebung der Kirchensteuer behilflich, dafür zahlen die Kirchen aber auch ein Entgelt an den Staat.
Die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sind ein wesentlicher Faktor in unserem Gemeinwesen. Sie tragen erheblich zum Wertebewusstsein bei und leisten zahlreiche wichtige Beiträge zur kulturellen, pädagogischen und auch sozialen Infrastruktur unseres Landes. Von diesem unerlässlichen Engagement, das die Kirchen, beispielsweise mit ihren Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren leisten, profitieren alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur die Angehörigen der Kirchen.
Ich halte die bewährte Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche für richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel