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Andreas Lämmel
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Frage von Franz E. •

Frage an Andreas Lämmel von Franz E. bezüglich Finanzen

sehr geehrter Abgeordneter,

die Bundesregierung spart und streicht, doch kirchliche Gehälter verschont sie. Die Bezüge werden seit 200 Jahren vom Staat getragen, und niemand scheint daran etwas ändern zu wollen - obwohl 2009 fast eine halbe Milliarde Euro gezahlt wurde.

In den Subventionen sind die staatlichen Zahlungen für kirchliche Kindergärten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser noch gar nicht enthalten. Der Staat finanziert diese Einrichtungen zu weit über 90 %, wobei der Staat alleine für die römisch-katholische Caritas und das evangelische Diakonische Werk pro Jahr knapp 50.000.000.000 (50 Milliarden Euro) aufbringen muss. "Die Kirche gibt 2 % dazu" (spiegel.de, 8.6.2010; http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,699422,00.html )

Muslim, Jude, Atheist, Konfessionsloser ... jeder bezahlt mit seinen Steuern diese Milliardensubventionen mit. Zusätzlich zu diesen Unsummen erhalten die Kirchen jedes Jahr noch ca. 9 Milliarden Euro an Kirchensteuern, die der Staat für sie einzieht. Und noch einmal zusätzlich erhält die Kirche, dieses milliardenschwere goldene Kalb, über 50 Milliarden Euro jährlich für die kirchlichen Sozialeinrichtungen, die der Staat zu weit über 90 Prozent finanziert. Das Geld für die Kirche stammt also zu einem großen Teil vom Staat, d. h. von allen Bürgern.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Emmler,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.

Die Zahlung öffentlicher Gelder an die Kirchen in Deutschland beruht auf Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern auf der eine Seite sowie mit den evangelischen Landeskirchen und der katholischen Kirche auf der anderen Seite. Diese Verträge sind nur in beiderseitigem Einvernehmen änder- oder kündbar. Sollte die Bundesrepublik oder ein Bundesland hier also einseitig Änderungen oder eine gar eine Kündigung vornehmen, dann läge ein Rechtsbruch vor. So sollte sich ein Rechtsstaat nicht verhalten. Ein weiterer Staatsvertrag aus dem Jahr 2003 liegt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vor.

Sie verweisen auf einen Beitrag von spiegel-online, der sich wiederum ausschließlich und einseitig auf Berechnungen von Herrn Dr. Carsten Frerk beruft. Meine Erfahrung ist, dass es bei komplexen Themen wie diesem, stets unterschiedliche Ergebnisse und verschiedene Auffassungen gibt.

Die öffentlichen Zahlungen an die Kirchen in Deutschland beurteile ich aber auch inhaltlich positiv. Schließlich ist die Kirche gerade im sozialen Bereich sehr aktiv und übernimmt hier umfangreiche Leistungen für den Staat an der gesamten Gesellschaft. Würde der Staat hier also nicht Geld an die Kirchen oder ihre Einrichtungen zahlen, müsst er wohl selbst aktiv werden sowie umfangreiche und damit kostenintensive eigene Einrichtungen aufbauen. Auch nichtreligiöse Vereinigungen wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) erhalten für ihre sozialen Tätigkeiten finanzielle Unterstützung. In beiden Fällen kann man nicht von Subventionen sprechen, da die Mittelempfänger konkrete Leistungen im Auftrag des Staates erbringen.

Außerdem ist das Christentum ein wichtiger Bestandteil unseres kulturellen Erbes, welches es zu pflegen gilt. Die Silhouette unserer Stadt Dresden beispielsweise wäre ohne Frauen- oder Hofkirche doch sicherlich weniger reizvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel