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Andreas Lämmel
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Frage von Renate L. •

Frage an Andreas Lämmel von Renate L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lämmel,

in Zusammenhang mit der Neuregelung für Geschiedenen werden Urteile aus Vorzeiten nun wieder gekippt und an "Bestandsschutz" ist dabei nicht zu denken.

Warum wird das Unrecht an geschiedenen DDR-Frauen mit "Bestandsschutz" beibehalten, obwohl sich die betreffenden Männer einer höheren Rente als die gleichgestellten Männer des Westens erfreuen, auf Kosten ihrer ehemaligen Ehefrauen.

Wir konnten eben nicht, wie behauptet, den gleichen Anspruch aufbauen, weil in den 60-er und 70-er Jahren überhaupt nicht genügend Plätze für Kinder da waren! Vergessen? Warum bekommen diese Männer solch ein Geschenk? Bestandsschutz - siehe oben!

Im Rahmen der Gleichbehandlung der Anspruchsberechtigten sollte die CDU endlich ihre Hemmnisse abbauen und die Regulierung im Namen der Gerechtigkeit durchsetzen.

Es sollte nicht aus Steuermitteln zusätzlich gezahlt werden, warum auch? Sind die betroffenen Männer nicht für ihre Kinder in der Pflicht, wie alle anderen auch?

Die Gleichheit laut Grundgesetz ist hier nicht gewahrt!

Mit freundlichen Gruß
Renate Lehmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lehmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch mir sind die Sorgen und Nöte der in der DDR geschiedenen Frauen wohlbekannt und ich halte es für ungerecht, dass die in der DDR geschiedenen Frauen auf die Grundsicherung zur Rente verwiesen werden, obwohl diese sich, wie die Frauen in den alten Bundesländern mehr um Kinder und Familie gekümmert haben.
Dennoch beruht der Versorgungsausgleich auf dem Gedanken, dass in der Ehezeit erworbene Versorgungsrechte das Ergebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung der Eheleute sind. Die Frage, ob diese Regelung auch auf Scheidungsfälle der Vergangenheit angewendet werden könnte, ist vom Gesetzgeber eingehend geprüft und schließlich aufgrund verfassungsrechtlicher und vertrauensschutzrechtlichen Bedenken abgelehnt worden. Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um einen innerehelichen Vermögensaustausch zu Lasten des Ehegatten mit den werthöheren Versorgungsanrechten. Der Versorgungserhöhung des einen steht immer eine Versorgungsminderung des anderen gegenüber. Insoweit würde eine gesetzliche Regelung, die festlegt, dass das Recht des Versorgungsausgleichs auch auf vor dem 01.01.1992 geschiedene Ehen anzuwenden sei, nachträglich - in Anknüpfung an einen in der Vergangenheit angehörenden, bereits abgeschlossenen Tatbestand – einseitig Belastungen auferlegen. Dies steht im Widerspruch zu dem grundsätzlichen Rückwirkungsverbot, einem Wesenselement der Rechtsstaatlichkeit. Aus diesen Gründen ist die Einführung eines Versorgungsausgleichs auf Scheidungen in den neuen Bundesländern vor 1992 nicht möglich.
Bei der Überleitung des bundesdeutschen Rentenrechts auf die neuen Bundesländer war keine Geschiedenenwitwenrente für Frauen vorgesehen, die vor 1992 in den neuen Bundesländern geschieden wurden. Begründet wird dies damit, dass Geschiedenenwitwenrenten – wie alle Hinterbliebenenrenten- Unterhaltsersatzfunktion haben. Die wesentliche Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Rente ist deshalb ein grundsätzlicher Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehepartner. Das Familienrecht der ehemaligen DDR sah jedoch Unterhaltsansprüche gerade in diesem Fall nicht vor. Wenn somit bereits kein Unterhaltsanspruch bestand und tatsächlich kein Unterhalt geleistet worden ist, kann auch keine Unterhaltsersatzleistung in Form einer Witwenrente gewährt werden.

Die in der Vergangenheit durch die unterschiedlichen Entwicklungen der Rechtssysteme entstandenen Unterschiede im Bereich der unterhaltsrechtlichen Beziehung von geschiedenen Frauen zueinander lassen sich rückwirkend nicht beseitigen. Seien Sie versichert, dass alle Lösungsvorschläge durch eine interministerielle Arbeitsgruppe geprüft wurden. Alle Vorschläge waren jedoch mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken verbunden. Deshalb lassen sich Ihre Anliegen mit Mitteln des Rentenrechts nicht lösen. Zu diesem Ergebnis gelangte die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode in einer Antwort auf die Anfrage der sächsischen CDU- Bundestagsabgeordneten Maria Michalk (Drs. 16/3231) bzw. auf die Kleine Anfrage der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/3092).

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP verpflichtet die Rentensysteme in Ost und West zu vereinheitlichen. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet dazu konkrete Vorschläge, die keine der beiden Rentnergruppen benachteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel MdB