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Andreas Lämmel
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Frage von Naseer A. •

Frage an Andreas Lämmel von Naseer A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lämmel,

ich bin ein gläubiger Ahmadie und lebe hier in Deutschland. Die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde ist der wahre Islam. In Deutschland wohnen mehr als 30.000 Ahmadies und weltweit gibt es mehr als 150 Millionen Ahmadies. Für mehr Informationen besuchen sie unsere Website : www.ahmadiyya.de.

Ich wollte sie fragen warum Sie im Bundesparlament nichts gegen sie Verfolgung der Ahmadiyya-Mitglieder in Pakistan und in vielen anderen Ländern unternehmen?

Wie sie wahrscheinlich gehört haben, wurden 2 Anschläge auf die Moscheen der Ahmadiyya Muslim Gemeinde verübt. Dort wurden 95 unschuldige Ahmadies umgebracht und weitere 125 Leute wurden verletzt, zuteil schwer.

Diese Tat wurde von Terroristen verübt aber die Polizisten die dort im Einsatz waren haben kaum den Geiseln geholfen und haben zugeguckt. Die unschuldigen Leute haben sich selber geholfen und dabei ihr Leben verloren. Kein einziger deutscher hochrangiger Politiker hat irgendetwas zu dieset Tat gesagt.

Wir Ahmadies werden schon seit 1970 in Pakistan verfolgt und viele Leute von uns müssen sterben.
Seit 1974 gibt es ein Gesetz in Pakistan das besagt: Das die Ahmadiyya-Muslim Gemeide in Pakistan nicht als Muslime anerkannt werden und wenn sie in ihren Moscheen weiter ihre Gebete ausführen , können sie ins Gefängnis gesteckt werden oder sie können sogar angegriffen werden. Seit mehr als 36 Jahren hat niemand hier in Deutschland noch in irgendeinen westlichen Land dagegen was getan.

In Ägypten,Indonesien,Indien,Syrien,Bangladesh,Malaysia und noch viele andere Länder sind auch sowelche Staaten die gegen uns sind und den dort lebenden Gemeindemitglieder es schwer machen ihre Religion frei auszuführen.

Deswegen versuchen viele Ahmadies nach Deutschland zu fliehen. Hier in Deutschland können wir unseren Glauben frei ausführen.

Ich frage mich warum Sie im EU-Parlament nichsts dagegen unternehemen?
Denn Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht.Mich würde auch ihre Meinung dazu interessieren?

Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ahmed,

vielen Dank für Ihre informative Anfrage bei abgeordnetenwatch.de. Religionsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht. Da stimme ich Ihnen zu. IN Deutschland schützt das Grundgesetz die Religionsfreiheit in Artikel 4. Sie umfasst das Recht, sich eine Religion zu bilden und zu haben, diese zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben sowie sich zu Religionsgemeinschaften zusammenzuschließen. Geschützt ist auch die negative Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben. Selbstverständlich ist auch das Recht, seine Religion zu wechseln Bestandteil der Religionsfreiheit.

Die Unionsfraktion und die FDP werden am 01. Juli 2010 einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einbringen. Dieser trägt den Titel „Religionsfreiheit weltweit schützen“. Die Fraktionen der Koalition fordern darin die Bundesregierung auf (Zitat aus dem Antrag):
1. „sich auf bi- und multilateraler Ebene mit Nachdruck für Religions- und Glaubensfreiheit einzusetzen und dabei insbesondere den Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/3608) zu berücksichtigen,
2. dabei darauf hinzuwirken, dass Staaten, die bislang noch nicht Partei des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst bald den Pakt zeichnen und ratifizieren,
3. auf bi- und multilateraler Ebene dafür zu werben, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet wird,
4. sich auf bi- und multilateraler Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das Recht auf öffentliches Bekennen und Werben für die eigene Religion gewährleistet wird,
5. eine kohärente Außen- und Entwicklungspolitik zu betreiben, die das Ziel hat, weltweit Glaubensfreiheit, die über die formale Anerkennung der Menschenrechte hinausgeht, durchzusetzen;
6. sich auf bi- und multilateraler Ebene verstärkt gegen den Versuch zu wenden, unter dem Schlagwort „Diffamierung von Religion“ die völkerrechtlich verankerte Religions- und Meinungsfreiheit außer Kraft zu setzen,
7. durch den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte jährlich einen Bericht zur Lage der Religionsfreiheit vorzulegen und die Botschaften anzuhalten, zur Informationsgewinnung vor Ort den Kontakt zu Religionsgemeinschaften, der jeweiligen Minderheiten und zu Menschenrechtsorganisationen zu suchen.
8. mit den EU-Partnern als Teil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine koordinierte Strategie zum Schutz der Religionsfreiheit zu entwickeln,
9. umgehend und angemessen möglichst in Partnerschaft mit den anderen EU-Staaten auf Berichte über Verletzungen der Religionsfreiheit zu reagieren.“
Die Debatte findet am 01. Juli 2010 um 9:00 Uhr statt (Änderung in der Tagesordnung sind möglich). Sie können diese über die Homepage des Bundestages (www.bundestag.de) verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel