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Andreas Lämmel
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Frage von Matthias R. •

Frage an Andreas Lämmel von Matthias R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lämmel,

mich beschäftigt seit langem die Frage nach der sogenannten Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte. Wie kann es sein daß die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten für unverlangt eingestellte Inhalte in das Internet Gebühren von ALLEN Nutzern des Netzes erheben können, egal, ob die Innhalte genutzt werden oder nicht? Vielen Bürgern dient das Internet ausschließlich zur Kommunikation. Ich könnte jetzt ewig argumentieren, aber ich denke Sie wissen was ich meine. Wäre es nicht gerechter und einfacher, die wenigen entsprechenden Seiten der Öffentlich -Rechtlichen über eine LogIn-Funktion vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, anstatt das gesamte Internet quasi zu "sperren"? Was tun Sie um Ihre Wähler vor der GEZ- Internetabzocke zu schützen? In welchem Zeitraum wollen Sie dieses Ziel erreichen?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Richter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den GEZ-Gebühren auf internetfähige PCs und Mobilfunkgeräte.

Gestatten Sie mir bitte zwei Bemerkungen, bevor ich zum Kern Ihrer Anfrage komme. Der Handlungsspielraum der Politik ist in dieser Angelegenheit an bestehende rechtliche Rahmenbedingung gebunden. Erstens stellt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in programmlicher, technischer und finanzieller Hinsicht“ fest (BVerfG, 1 BvR 2270/05 vom 11.9.2007, RN 46). Rundfunkgebühren sind also zulässig. Zweitens ist die aktuelle Gebührenperiode bis 2013 beschlossen und verbindlich. In der aktuellen Gebührenperiode sind für internetfähige PCs und Mobilfunkgeräte der ermäßigte Satz von 5,76€ pro Monat zu entrichten. Im Sommer 2010 werden die Ministerpräsidenten der Länder über die nächste Gebührenperiode nach 2013 beraten.

Nun aber zu Ihrer Anfrage: Ich habe in meiner Zeit als Mitglied des Sächsischen Landtages (bis 2005) der Einbeziehung internetfähige PCs und Mobilfunkgeräte in die Rundfunkgebühren nicht zugestimmt. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass hier eine neue Regelung gefunden werden muss, denn das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell ist nicht mehr zeitgemäß. Das zeigt spätestens die Diskussion um die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs und Mobilfunkgeräte. Die CDU spricht sich daher für eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe aus. Jeder Haushalt bezahlt einmal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Die Haushaltsabgabe bietet viele Vorteile. Die Abgabelast der Bürgerinnen und Bürger wird eingegrenzt und entlastet vor allem Familien. Befreiungsregelungen wird es weiterhin geben. Die nicht mehr zeitgemäße Abstellung der Gebühr auf die Art und Zahl der Geräte hätte dann ein Ende. Dies gilt auch für die unangenehmen Hausbesuche von GEZ-Mitarbeitern, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird. Eine Behörde zur Erfassung der Haushalte wird es gleichwohl weiter geben müssen, aber stark verkleinert und ohne Außendienstmitarbeiter, folglich mit geringeren Kosten. Das Gebührensystem wird unbürokratischer und transparenter. Damit wird der rasante Akzeptanzverlust für die Rundfunkgebühren in der Bevölkerung gestoppt. Die Rundfunkanstalten haben Planungssicherheit. Für die Wirtschaft könnten Staffellösungen z.B. nach der Größe oder Leistungsfähigkeit eines Unternehmens gefunden werden. Schließlich liegt es bei den öffentlich-rechtlichen Sendern selbst - unabhängig vom Gebührenmodell - für Akzeptanz zu sorgen. Nur indem sie ihren Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag qualifiziert und innovativ erfüllen, rechtfertigen sie Rundfunkgebühren. Auf die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Sender haben Politiker aus gutem Grund keinen Einfluss. Daher lehnt die CDU auch die Idee einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems über die Einkommenssteuer ab. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen staatsfern bleiben.

Unmittelbar kann ich keinen Einfluss auf die Neuregelung des öffentlich-rechtlichen Gebührensystems nehmen, Ihnen also auch kein Abstimmungsverhalten in Aussicht stellen. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hierbei nicht beim Deutschen Bundestag, sondern bei den Bundesländern, also bei den Ministerpräsidenten im Bundesrat und den Landtagen. Ich werde regelmäßig vor Verhandlungen zum Rundfunkstaatsvertrag das Gebührenmodell der CDU in Gesprächen mit Kollegen aus dem Landtag und der sächsischen Staatsregierung vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel (MdB)