Frage an Andreas Lämmel von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lämmel !
In Ihrer Antwort vom 24.07.09 auf die Fragen von Herrn Ripcke führen Sie - wie so viele andere Abgeordnete, ich nenne da nur Herrn Dr. Schäuble - die ominösen "111 % Steigerung" auf.
Mir liegt eine PDF-Datei Mit dem Titel "Polizeiliche Kriminalstatistik 2007
Bundesrepublik Deutschland" vor, die ich am 21.05.09 vom Server des BKA heruntergeladen habe. Spaßeshalber habe ich diese Datei einmal nach der Ziffernfolge "111" durchsucht. Gefunden wird diese Ziffernfolge, jedoch nemals in einer Spalte, die eine prozentuelle Abweichung darstellt.
Die von Ihnen in o.g. Antwort aufgeführten Ziffernfolge "7318" taucht als Schlüsselnummer für die Straftaten(gruppen) "Cannabis und Zubereitungen" auf, "11357" findet man als Anzahl der tatverdächtigen männlichen Heranwachsenden bei der Straftatengruppe "2300 Straftaten gegen die persönliche Freiheit" sowie als Anzahl der Fälle bei der Sraftatengruppe "5171 .Leistungsbetrug" in Städten zwischen 20000 und 100000 Einwohnern.
"2936" findet sich in der Straftatengruppe "2150 -Zechanschlussraub", "6202" in der Straftaengruppe "7260 -Strft. gg. Sprengstoff-, WaffG u. KWG".
In den hier relevanten Straftaengrupen 1430 bis 1434 finden sich diese Zahlen nicht.
Also: wie kommen Sie auf diese Zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
S. Schlosser
Sehr geehrter Herr Schlosser,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 25. Juli zu meiner Antwort an Herrn Ripcke. Zur Aufarbeitung vieler angelaufener Fragen auf abgeordnetenwatch.de - auch Ihrer - komme ich arbeitsbedingt erst jetzt. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Gerne erläutere ich Ihnen die Herkunft der von mir zitierten Zahlen. Auf der Homepage des BKA können Sie unter http://www.bka.de/pks die PKS-Zeitreihen für den Zeitraum von 1987 bis 2008 abrufen. In der Grundtabelle 1 finden Sie unter dem Schlüssel 143300 den Straftatbestand „Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB“ mit 4.545 Fällen im Jahr 2006 und 8.832 Fällen im Jahr 2007. Darunter finden Sie unter dem Schlüssel 143400 den Straftatbestand „Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 1 StGB“ mit 2.773 Fällen im Jahr 2006 und 2.525 Fällen im Jahr 2007.
Wenn Sie beide Straftatbestände zusammenaddieren (also Besitz, Beschaffung und Verbreitung) kommen Sie zu den in meiner Antwort an Herrn Ripcke zitierten Zahlen von 7.318 Fällen (4.545+2.773) im Jahr 2006 und 11.357 Fällen (8.832+2.525) im Jahr 2007. Die Zahlen für das Jahr 2008 lagen mir Ende Juli noch nicht vor.
Falls es Sie interessiert, habe ich mir außerdem die Mühe gemacht zu recherchieren, bei wie vielen dieser Fälle das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde. Die entsprechende Tabelle „Tatmittel Internet“ ist auf der BKA-Homepage allerdings nicht abrufbar. Beim Straftatbestand 143300 (Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB) entwickelten sich die Fallzahlen demnach folgendermaßen: 2006: 2.935 Fälle; 2007: 6.206 Fälle; 2008: 3.904 Fälle. Beim Straftatbestand 143400 (Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 1 StGB) sind die Fallzahlen folgende: 2006: 1.897 Fälle; 2007: 1.707 Fälle; 2008: 1.645 Fälle.
Auch wenn die Anzahl der Straftaten insgesamt in diesem Bereich (Besitz, Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie) zuletzt, d.h. von 2007 auf 2008, wieder zurückgegangen sind, so wird aus den Zeitreihenvergleichen über einen längeren Zeitraum doch deutlich, dass wir hier eine deutlich steigende Tendenz beobachten müssen.
In der Hoffnung Ihnen mir diesen Informationen weitergeholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel