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Andreas Lämmel
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Frage von Thomas D. •

Frage an Andreas Lämmel von Thomas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lämmel,

in Ihrer Antwort an Herrn Ripcke schreiben Sie: "Hier genügt oft ein Hinweis an die Betreiber der Server, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. In manchen Ländern allerdings bleibt dies leider fruchtlos."

Das haben vor Ihnen so ähnlich schon Frau Kroogmann und Frau von der Leyen behauptet, und in beiden Fällen hat sich die Behauptung als strittig erwiesen und hat zum Teil diplomatische Verwicklungen hervorgerufen.

Daher meine konkrete Frage: Welche Länder sind "manche Länder?"

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Thomas Demmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Demmer,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 25. Juli zu meiner Antwort an Herrn Ripcke. Zur Aufarbeitung vieler angelaufener Fragen auf abgeordnetenwatch.de - auch Ihrer - komme ich arbeits- und wahlkampfbedingt erst jetzt nach der Bundestagswahl. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Webseiten mit nach deutschem Recht als kinderpornografisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereitgestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden.

Mit liegen bislang keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor, in welchen Ländern Kinderpornographie bislang noch nicht unter Strafe steht. Gewisse (vorsichtige) Schlüsse können aber aus der Anzahl der Unterzeichner- bzw. Vertragsstaaten internationaler Rechtsinstrumente gezogen werden, die dazu verpflichten, Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie unter Strafe zu stellen.

Das ist zunächst das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie. Anfang Januar 2009 hatten bereits 130 Staaten das Fakultativprotokoll ratifiziert oder waren ihm beigetreten, weitere 32 hatten es gezeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität, das am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist, enthält ebenfalls Vorgaben zur Schaffung entsprechender Straftatbestände. Das Übereinkommen ist bislang von 26 Staaten ratifiziert worden. Die genauen Informationen zum Umsetzungsstand und zu den Vertragsstaaten sind auf der Webseite des Europarates unter http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=185&CM=&DF=&CL=ENG abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel