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Andreas Lämmel
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Frage von Christian P. •

Frage an Andreas Lämmel von Christian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lämmel,

mich interessiert ihre Meinung zu dem Thema "Websperren gegen Kinderpornografie".

Ich möchte Sie bitten, bei Ihrer Antwort ein besonderes Augenmerk auf die folgenden Aspekte zu richten, die gegen die vorgesehenen Maßnahmen bestehen:

- Nachweislich beruht die Darstellung des Familienministeriums des Zuwachs von Kinderpornografie auf einem Interpretationsfehler.
- Experten bezweifeln die nachhaltige Beeinflussung des finanziellen Geldfluss der "Kinderpornografieindustrie" durch die Maßnahme.
- Es ist keine Kontrolle der vom BKA erstellten Liste, etwa durch Richter, geplant. Stichwort Gewaltenteilung.
- Wo Menschen arbeiten passieren Fehler: Das Gesetz sieht weder die Benachrichtigung von Seitenbetreibern noch eine Methode zur Ent-Sperrung vor.
- Thema Begehrlichkeiten: Es existieren bereits Forderungen aus Politik und Industrie zum Sperren weiterer Inhalte.
- Die bekannte ePetition erreicht zur Stunde bereits 80000 Mitzeichner und wird sogar von Opferverbänden unterstützt.
- Die technische Umsetzung der Websperren ist entweder leicht zu umgehen, technisch unzumutbar aufwendig oder betrifft fast automatisch zahlreiche harmlose Webseiten auch, je nach Art der Sperre.
- Menschen müssen in Zukunft bei jedem Link Angst haben auf einer gesperrten Seite und damit in der Datenbank des BKA zu landen.

Abseits hiervon interessiert es mich sehr wieso ein solch wichtiges Thema nicht auf einer sachlichen Ebene stattfinden kann.
Ich verstehe nicht wie Frau von der Leyen sämtliche technisch versierten Menschen als Zitat: "schwer Pädokriminelle" und Herr zu Guttenberg de facto alle Petitionsunterzeichner mit Kinderschändern gleichsetzen kann (Interview in den Tagesthemen), obwohl an jeder Stelle stets betont wird um welch ein schlimmes Verbrechen es sich handelt.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peters

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihre Frage zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen. Zu dem Gesetzentwurf führt der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, in dem ich Mitglied bin, am Mittwoch, den 27. Mai 2009 eine Öffentliche Anhörung durch. Ich würde gern die Statements der Experten abwarten, bevor ich mich inhaltlich zu dem Gesetzentwurf äußere. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Zu der Anhörung sind Vertreter folgender Institutionen bzw. folgende Einzelsachverständige eingeladen:
- Bundeskriminalamt (BKA)
- Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK, Klaus Jansen
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar
- BITKOM
- ECO
- Bundesgerichtshof (BGH), Dr. Peter-Jürgen Graf (Bundesrichter)
- Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte
- Prof. Dr. Michael Osterheider, Universität Regensburg (Forensische Psychiatrie)
- Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Sieber, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
- Dr. Korinna Kuhnen, Medienwissenschaftlerin
- Dr. Matthias Bäcker, LL.M., Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Universität Mannheim
Weitere Informationen zu der Anhörung sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie, wenn es Sie interessiert, auf der Homapage des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/index.html (abgerufen am 22.05.2009).

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel