Der Bund und alle anderen Länder haben die Sachleistungsbeihilfe vor Jahrzehnten abgeschafft – mit der Folge, dass dort in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beihilfeberechtigte mangels eines Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung für den vollen Beitrag allein aufkommen müssen. Diese Situation war dort mit ausschlaggebend für die Einführung der optionalen pauschalen Beihilfe.
Gewisse Zwänge sind aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz herzuleiten, dem eine Verwaltung natürlich verpflichtet ist. Insofern hoffe ich, dass Sie zukünftig Ihre Hatzbachtalwanderung wieder möglichst unbeschwert durchführen können.
Ich nutze keine künstlichen, maßgeblich von linken Ideologen eingeführten Sonderzeichen einer so genannten gendergerechten Sprache und werde dies auch zukünftig nicht tun.
(...) Die HundeVO wird daher vom zuständigen Innenministerium einer entsprechenden Evaluation unterzogen. (...)