Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?
Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.
Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):
„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“
Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.
Sehr geehrter Herr E.,
mein Landtagskollege und forstpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Müller, hat Ihnen ja ausführlich zu dem Sachverhalt und der unbestreitbar weiterhin notwendigen Unterstützung des Ehrenamtes sowie gemeinnütziger Vereine geantwortet.
Dabei hat er Ihnen die Hintergründe für das Vorgehen des zuständigen Landesbetriebs zur Abgeltung von vorhandenen Aufwänden geschildert sowie auf die bestehenden Rahmenvereinbarungen mit Landessportbund und dem Deutschen Volkssportverband hingewiesen, um insbesondere Wanderungen und Spaziergänge im Rahmen der Brauchtumspflege und sowie der gemeinsamen Bewegung in der Natur möglichst wenig zu belasten.
Gewisse Zwänge sind aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz herzuleiten, dem eine Verwaltung natürlich verpflichtet ist. Insofern hoffe ich, dass Sie zukünftig Ihre Hatzbachtalwanderung wieder möglichst unbeschwert durchführen können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hofmeister