Frage an Andreas Hofmeister von Ulrich S. bezüglich Soziale Sicherung
Hartz IV-Beziehern aus dem Kreis Limburg-Weilburg werden die Kosten der Unterkunft gemäß einem "Schlüssigen Konzept" erstattet. Zu den in diesem Konzept aufgelisteten Mietpreisen sind auf dem Wohnungsmarkt aber gar keine Mietwohnungen zu finden. Das bewirkt, dass Hartz IV-Empfänger vom Jobcenter die Kosten der Unterkunft oft eben nur zu einem Teil erstattet bekommen, einen Restbetrag aber selbst schultern müssen. Finden Sie das richtig? Wenn nein, was unternehmen Sie dagegen?
Sehr geehrter Herr Schäfer,
der Landkreis Limburg-Weilburg folgt mit seinem Konzept zur Definition der angemessenen Kosten der Unterkunft für Bezieher von Sozialleistungen den Vorgaben des Bundessozialgerichts. Die Ausweisung der Werte von Nettokaltmiete, Betriebskosten und Bruttokaltmiete getrennt nach den fünf regionalen Wohnungsmärkte im Landkreis erfolgt dabei nicht willkürlich, sondern orientiert sich an entsprechenden Untersuchungen des Wohnungsmarktes. Ausdrücklich werden Empfänger von Sozialleistungen gebeten, sich vor Abschluss eines neuen Mietvertrages an den zuständigen Sozialleistungsträger zu wenden, um die Angemessenheit der künftigen Unterkunftskosten prüfen zu lassen und damit Unstimmigkeiten bei der Übernahme der Unterkunftskosten zu vermeiden. Insofern sehe ich an dieser Stelle keinen Änderungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hofmeister