Frage an Andreas Hofmeister von Klaus U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Schwerbehinderte erhalten Vergünstigung in der Kfz-Steuer.
Bisher war dies kein Problem, Vorlage und Eintragung beim Finanzamt.
Neuerdings wird verlangt, dass Schwerbeschädigte persönlch zum Hauptzollamt fahren, um dort die Vergünstigung eintrgen zu lassen.
In meinem Fall würde dies bedeuten, einen ganzen Tag unzerwegs zu sein, um persönlich nach Giessen ins Hauptzollamt zu fahren.
Wie irre ist dies denn ???
Will man damit die Schwerbehinderten um die ihnen zustehende Vergünstigung bringen?
Verstehen kann man dies nicht.
Mit noch freundlichen Grüßen Klaus Unkelbach
Sehr geehrter Herr Unkelbach,
im Zuge des Umzugs der Kfz-Steuer von der Finanzverwaltung des Landes Hessen zur Zollbehörde des Bundes per 4. April 2014 ist das für Sie zuständige Zollamt das Hauptzollamt in Gießen wie Sie bereits erfahren haben. Wie bereits telefonisch mit Ihnen besprochen sind wir auf Ihre durchaus berechtigte inhaltliche Anfrage hin, an das Hauptzollamt Gießen getreten.
Laut dem Hauptzollamt Gießen (Antwort vom 31.3.2015, 13:38 Uhr) reicht es wenn Sie Kopien der Unterlagen einreichen. (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Fahrzeugschein und ggf. Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis).
Der Antrag wird unter Angabe des Kfz-Kennzeichen formlos entgegen genommen. Die Kontaktdaten habe ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt.
Sie müssen also nicht persönlich nach Gießen fahren. Ich hoffe, dass Ihr Antrag zügig bearbeitet wird und freue mich über eine kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen aus Limburg
i.A. Tarik Cinar
Persönlicher Referent
Andreas Hofmeister