Frage an Andreas Hofmeister von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hofmeister
Die Pressemeldungen über die Stadtverwaltung und deren Haltung zu Nazi-Stickern und gesprühten Symbole sind Ihnen hinreichend bekannt, zumindest gehe ich davon aus:
http://www.fnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Naziaufkleber-uebersprueht-Stadt-will-Geld-sehen;art680,1133060
Auf Grund welcher gesetzlichen Basis kommen diese Schadensersatzforderungen zustande?
Zitat: "Es geht um 991,55 Euro. Die will die Stadt Limburg von ihm haben, denn er hat städtisches Eigentum beschädigt und für die Beseitigung des Schadens mussten Mitarbeiter des Bauhofs ausrücken. Die Stadt ist dabei von ihren ursprünglichen Forderungen schon ein ganzes Stück abgerückt. Zunächst waren es 3278,17 Euro, die Bender für Arbeitsleistung, Kosten für Fahrzeuge und Geräte sowie Materialkosten auf ein Konto der Stadt überweisen sollte..."
Beschädigt wurde es durch Personen, die verbotene Symbole und sonstige rechte Werbung ohne Genehmigung des Eigentümers angebracht und somit beschädigt hatten. Die Entfernung der Sticker usw, die für einen Rechtsstaat ehrabschneidend sind, verdienen Anerkennung.
Warum wurden diese nicht von Mitarbeitern des Ordnungsdienstes gesehen und gemeldet?
Müsste der Pädagoge nicht eine Auszeichnung bekommen, weil er verbotene Symbole unkenntlich gemacht, bzw. sogar beseitigt hatte, um Kinder vor undemokratischen Einflüssen zu schützen? man könnte meinen, Limburg wollte diese Sticker unter Denkmalschutz stellen.
Berlin reagiert anders:
http://de.wikipedia.org/wiki/Irmela_Mensah-Schramm
Was können Sie auf politischem Weg tun, um diese Entscheidung abzuwenden?
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
die Stadtverwaltung Limburg hat bei dem von Ihnen kritisierten Vorgang vollkommen korrekt gehandelt und es ergibt sich auch nach mehrmaliger Betrachtung meinerseits kein gesetzlicher Handlungsbedarf. Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Personen stellt sich der Fall um den mittlerweile aus Funk und Fernsehen bekannten Pädagogen Herrn B. wie folgt dar:
Es geht nicht um das "Wegmachen" oder "Abkratzen" oder "Besprühen" von Naziaufkleber. Vielmehr wurde mit Lackspray sehr großzügig Verkehrsschilder und Masten besprüht - weit über die Aufkleber hinaus. Ein Abkratzen der Aufkleber hat nicht stattgefunden. Selbst der Standort, der in Zeitungen auf einem Bild zu sehen war, ist nicht von Herrn B. abgekratzt worden, sondern vom Bauhof der Stadt Limburg selbst.
Die Behauptung, dass die Stadt Limburg von Herrn B. direkt auf die Standorte aufmerksam gemacht worden ist, stimmt nicht. Vielmehr wurde in einem Schreiben auf das "gesamte Stadtgebiet" inklusive "aller Stadtteile" hingewiesen. Es ist erkennbar, dass die Stadt umgehend gehandelt hat. Bauhof und Ordnungsamt wurden angewiesen die Standorte zu suchen und auch umgehend solche Aufkleber zu melden. Die Stadt hat dies nach wenigen Arbeitstagen - und nicht wie von Herrn B. behauptet mehreren Wochen - bearbeitet.
Die Korrespondenz von Herrn B. ist über Monate hinweg von Beleidigungen gegenüber einzelnen Mitarbeitern der Stadt übersät. Dies u.a. auch gegen einfache Arbeiter des Bauhofes, die nichts anderes machen, als jeden Tag den Unrat anderer Mitmenschen zu entsorgen!
Wie so oft, sollte man sich nicht nur von einer Berichterstattung in den Medien leiten lassen, sondern auch genauere Informationen vor einem „persönlichen“ Urteil einholen. Vergleiche mit dem Fall in Berlin passen nicht, da die dort aktive Dame tatsächlich die Aufkleber einfach weggekratzt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hofmeister