Frage an Andreas Dressel von Klaus- Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dressel,
eine kürzlich von Ihnen gestellte Senatsanfrage ergab,dass fast jeder zweite Fall von schwerer Körperverletzung im öffentlichen Raum unter Alkoholeinfluss begangen wird( 40,3 Prozent).
Ist es daher nicht ein völlig falsches Signal an die Täter, bzw: eine Verharmlosung dieser Straftaten durch die Gerichte,wenn
es wie so häufig praktiziert für Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mildere Strafen ( Alkohol-Bonus) gibt?Mir jedenfalls fehlt für diese Art von Verständnispädagogik jede Akzeptanz ! Ich denke,der nachgewiesene Alkoholpegel müsste sich bei der Höhe der Strafbemessung eher erschwerend auswirken.Viele Gewaltaten wären im nüchternen Zustand überhaupt nicht geschehen.Alkoholkonsum darf kein "Alibi" für Täter sein, und nicht durch einen Strafbonus honoriert werden.
Wie sehen Sie diese Problematik?
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
besten Dank für Ihre berechtigte Frage.
Die Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit - um die geht es nämlich rechtlich - ist nicht von Verständnispädagogen ausgeheckt worden, sondern schon sehr lange anerkannter Bestandteil unseres Strafgesetzbuches. Daran sollte man nicht einfach rütteln.
Übrigens gibt es auch rechtliche Möglichkeiten, den Täter trotzdem dran zu kriegen: Z.B. das Delikt des Vollrausches - § 323a Strafgesetzbuch. Danach wird, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. Sie sehen, die Justiz ist da nicht machtlos.
Klar ist, wir werden den besorgniserregenden Trend im Auge behalten müssen. Mit mehr Prävention, mit mehr Jugendschutz, aber auch mit repressiven Elementen muss da gegengesteuert werden.
Beste Grüße
Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB