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Frage von Heiko M. •

Frage an Andreas Dressel von Heiko M. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dressel,

für das Eröffnungskonzert der Elbphilharmonie werden Tickets verlost. So weit, so schön. Studiert man die Teilnahmebedingungen ( https://ticketverlosung.elbphilharmonie.de/de/meta/terms/), so stolpert man in Absatz 3.3 über die folgenden Passage:

"Darüber hinaus können die Gewinnerdaten im Fall einer behördlichen Sicherheitsüberprüfung an die die Sicherheitsüberprüfung vornehmenden Behörden weitergeleitet werden. Die Sicherheitsüberprüfung kann Anfragen an zentrale Verfahrensregister (z. B. solche der Staatsanwaltschaft, der Polizei sowie sonstiger Meldebehörden) umfassen und dient der Einschätzung sicherheitspolizeilicher Belange. Die für den Fall einer Sicherheitsüberprüfung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für die Sicherheitsüberprüfung selbst verwendet und nach Durchführung der Veranstaltung gelöscht."

Für Sicherheitsüberprüfungen gibt es ein Gesetz: Das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen. Mir erschließt sich leider nicht, wie der mögliche Besuch eines Konzerts zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird. Ich halte die Sicherheitsüberprüfung im Rahmen des Konzertbesuchs für unzulässig. Sehen Sie das auch so?

Mit freundlichen Grüßen
H. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie mich um eine Einschätzung bitten, ob die Teilnahme an der Verlosung von Tickets für die Eröffnungskonzerte der Elbphilharmonie an die Einwilligung zu einer möglicherweise durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung geknüpft werden kann bzw. ob ich diese Teilnahmebedingung richtig finde.

Grundsätzlich haben Sie Recht mit dem Hinweis, dass Sicherheitsüberprüfungen der Überprüfung von Personen dienen, die mit einer besonderen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen und dabei beispielsweise mit besonderen als Verschlusssachen gekennzeichneten Dokumenten in Berührung kommen. So sieht es der Anwendungsbereich des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vor. Konzertbesuche gehören natürlich grundsätzlich nicht dazu.

Leider ist jedoch auch für Hamburg weiterhin von einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr für terroristische Anschläge auszugehen. Die Eröffnungskonzerte der Elbphilharmonie sind Ereignisse, die in herausragender Weise im Fokus der Öffentlichkeit stehen und die vor dem Hintergrund der bestehenden Sicherheitslage auch ein besonderes Sicherheitskonzept erfordern. Die Eintrittskarten zu den Eröffnungskonzerten der Elbphilharmonie werden verlost. Die Teilnahme an dieser Verlosung setzt nach den Teilnahmebedingungen der HamburgMusik gGmbH die Einwilligung in eine möglicherweise stattfindende Sicherheitsüberprüfung voraus. Diese Teilnahmebedingung ist Teil des Sicherheitskonzepts, das für die Eröffnungskonzerte konzipiert wurde. Hier soll den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, Überprüfungen vornehmen zu können, wenn dies für erforderlich erachtet wird. Da die Teilnahme an der Verlosung freiwillig ist, halte ich sie unter den gegebenen Umständen für hinnehmbar und auch für erforderlich. Denn wir haben schließlich alle den Wunsch, dass die Eröffnungskonzerte ganz besondere kulturelle Erlebnisse werden, die alle Gäste ohne Angst besuchen und genießen können.

Beste Grüße

Andreas Dressel