Frage an Andreas Dressel von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dressel,
um den Abgeordneten Dirk Nockemann in der Härtefallkommission zu verhindern, haben nun sogar die Fraktionen von SPD, Grüne, CDU, Linke und FDP einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingereicht ! Zu meinem besseren Verständnis. Hat man ein Problem mit Dirk Nockemann, der AfD insgesamt, oder resultiert daraus irgendwie bereits in dieser Sache auch ein gewisses Problem mit dem erforderlichen Demokratieverständnis? Ich will niemanden zu nahe treten, aber diese Frage stellt sich mir als Bürger aufgrund der gesamten bisherigen Vorgehensweise ! Fakt ist doch folgendes: Herr Nockemann wurde bekanntlich in geheimer und demokratischer Wahl durch die Hamburger in die Bürgerschaft gewählt ! Ist es nichts stillos ihm die Mitarbeit und Teilhabe in der Kommission zu verweigern, wenn als Folge daraus sogar noch extra die bestehende Geschäftsordnung geändert werden muss!? Unglaublich, extra eine " Lex - Nockemann" ! Ist dieser gesamte Vorgang nicht weit überzogen und einer Hanseatischen Bürgerschaft unwürdig? Ich bitte um Ihre werte Stellungnahme .
Mein freundlicher Hinweis auf die fortschreitende Politikerverdrossenheit, verbunden mit immer weiter sinkender Wahlbeteiligung!
Mit freundlichem Gruß
K. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei Wahlen in der Bürgerschaft sind die einzelnen Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft jeweils selbständig und nur ihrem Gewissen unterworfen, so sieht es Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 der Hamburgischen Verfassung vor. Die einzelnen Abgeordneten sind frei in ihrer Entscheidung und in ihrem Abstimmungsverhalten.
Im Übrigen sind alle Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft entsprechend der Hamburgischen Verfassung und der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet. Ebenso die Fraktionen. So haben die Fraktionen ein Recht darauf, im Parlamentsbetrieb mitzuwirken. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird selbstverständlich in der Bürgerschaft verfahren. Auch hinsichtlich der Härtefallkommission, in der nach dem Härtefallkommissionsgesetzes grundsätzlich jede Fraktion der Bürgerschaft mit einem ordentlichen Mitglied in der Hamburger Härtefallkommission vertreten ist.
Die von Ihnen angesprochene Änderung des Härtefallgesetzes ist keine Einzelfallregelung. Diese Gesetzesänderung war notwendig, damit die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Zusammensetzung der Härtefallkommission bestimmt sich in Hamburg nach einem dreistufigen Verfahren. Die Mitglieder werden von den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen benannt, durch die Bürgerschaft gewählt und schließlich durch den Senat für die Dauer der Legislaturperiode berufen. Durch die Voraussetzung der Wahl durch die Bürgerschaft besteht somit aber die eine Demokratie beinhaltende Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen auch die Wahl bestimmter von den Fraktionen benannter Personen keine parlamentarische Mehrheit erhält. Um für diesen Fall die Arbeitsfähigkeit der Härtefallkommission nicht zu gefährden, bedurfte es insoweit einer gesetzlichen Anpassung. Die Härtefallkommission kann sich nun konstituieren und ist damit arbeitsfähig, wenn zumindest die von zwei Dritteln der Fraktionen Benannten durch die Bürgerschaft gewählt und durch den Senat berufen worden sind. Hierdurch wird einerseits die Handlungsfähigkeit der Härtefallkommission gewahrt und gleichzeitig dem Ziel eines breiten Konsenses der Entscheidungen der Härtefallkommission Rechnung getragen.
Hinsichtlich Ihrer Bemerkung zur sinkenden Wahlbeteiligung bin ich ebenfalls der Überzeugung, dass wir alle gefordert sind, über Partei Grenzen hinweg, dafür zu werben und zu motivieren, dass die Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Das ist für unsere Demokratie unverzichtbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Dressel