Frage an Andreas Dressel von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dressel!
Ich bin auf ein Fossil im Hamburgischen Recht gestoßen, aber ich glaub, es lebt noch. Es heißt "Wahlkampfkostengesetz" < http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WKostGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs >. Halten Sie das noch für zeitgemäß, oder wäre vielleicht doch mal eine Aktualisierung angebracht?
Seit der letzten Änderung vor gut 2 Jahrzehnten hat sich die Parteienfinanzierung, auf die Bezug genommen wird, grundlegend geändert. Es gibt seit Langem keine Wahlkampfkostenpauschale bei der Bundestagswahl mehr, und auch das unterstellte Einstimmenwahlsystem existiert nicht mehr.
Für die Parteien wird das alles kein praktisches Problem sein, weil das Parteiengesetz eigentlich alles regelt. Aber was ist mit Wählervereinigungen und Einzelbewerbern? Nach Ingo Naumann, "Wählergemeinschaften in einer Parteiendemokratie" (2011) (Seite 103, Fußnote 327) wird das so ausgelegt, dass der Betrag, den Parteien *jährlich* erhalten, *einmalig* gezahlt wird. Die ehemals 5 DM pro Stimme (plus Anteil an Nichtwählern und ungültigen Stimmen; nach Parteiengesetz von 1989) werden so zu heute 85 Cent. Bei dieser Ungleichbehandlung von Parteien und anderen Wahlvorschlägen dürfte sich auch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit stellen.
Meines Erachtens ist eine Anpassung des Wahlkampfkostengesetz an das aktuelle Parteiengesetz und Bürgerschaftswahlgesetz schon zur Schaffung von Rechtssicherheit dringend erforderlich. Über die angemessene Höhe und Voraussetzungen staatlicher Mittel für Wählervereinigungen und Einzelbewerber wird zu diskutieren sein; zwischen den Ländern bestehen da erhebliche Unterschiede. Beim Bundestag erhalten Einzelbewerber ab 10% recht großzügige 2,80 € pro Stimme (die keiner Kappung unterliegen).
Ich bitte Sie, kurz darzulegen, ob und was Sie in dieser Sache unternehmen werden oder warum nicht.
Viele Grüße
Andreas Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Erst beim Aufräumen meiner Abgeordnetenwatchseite ist mir aufgefallen, dass ich Ihre Anfrage nicht beantwortet habe. Dafür bitte ich Sie um Entschuldigung.
Das Wahlkampfkostengesetz bedarf in der Tat einer Überprüfung. Derzeit findet dieses Gesetz nur noch Anwendung für Einzelbewerber und Wählervereinigungen. Alle zentralen Fragen der Parteienfinanzierung regelt das Parteiengesetz.
Wie Sie auf unserer Themenseite ( http://www.spd-fraktion-hamburg.de/themen.html ) sehen können, bearbeiten wir in unseren Ausschüssen zahlreiche aktuelle Fragestellungen, die mit Gesetzesänderungen verbunden sind. Exemplarisch seien die Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes, die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes oder das Gender Budgeting, also die Schärfung haushälterischer und finanzieller Steuerungsstrukturen genannt.
Wir nehmen Ihren Hinweis in unsere „To-do-Liste“ auf und werden dieses Vorhaben sicherlich mittelfristig in Angriff nehmen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen - und Dank für den Hinweis!
Ihr Andreas Dressel