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Andreas Bluhm
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Frage von Klaus D. •

Frage an Andreas Bluhm von Klaus D. bezüglich Senioren

Herr Bluhm,

als "medienpol. Sprecher..." kennen Sie sicherlich auch die jährlich durchgeführten Media-Anslysen unserer Radiosender. Danach hat unser "Heimatsender" Radio MV im letzten Jahr ca. 120.000 Hörerinnen und Hörer verloren (Media-Analyse 2005/II zu 2006/I I-Angaben von der Internetseite NDR 1). Seit längerer Zeit bemüht sich eine Bürgerinitiative aus NB um eine Programmverbesserung, insbes. um mehr Musiktitel in unserer Muttersprache (s. auch http://www.radio-mv-besser-machen.de ), leider ohne Erfolg. Lt. Rundfunkchef Herr Schneider soll der Sender jedoch vorrangig die Altersgruppe "50/55 PLUS" erreichen, gespielt werden aber den ganzen Tag (Ausnahme Spät-/od. Nachtprogramm - kommt nicht aus Schwerin) überwiegend Hits in englischer Sprache, sogar in den wenigen Plattdeutschen Sendungen(??) -Die PISA-Ergebnisse in Deutsch kennen Sie sicherlich)!
Beunruhigend ist auch dei Ausdehnung der Sprachrichtung Denglisch-s. http://www.vds-ev.de
Wie ist Ihr Standpunkt zu dieser Problematik?.
Brauchen wir sogar ein Sprachgesetz wie es der Verein Deutsche Sprache .e.V. seit längerem einfordert?
Klaus Zinke

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Dr. Zinke,

nur wenig in unserer Gesellschaft ist oft so umstritten wie die Programme und gespielten Titel der einzelnen Radiosender. Dass Sie sich mit weiteren Bürgerinnen und Bürgern in einer Bürgerinitiative für die Gestaltung des Programms von NDR 1 als Ihrem Sender einsetzen, begrüße ich sehr, lebt doch Demokratie und auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk durch Mitwirkung, wenngleich gerade die Parteien auf der Grundlage der Rundfunkgesetzgebung sich aus der Programmgestaltung überhaupt herauszuhalten haben. Adressat solcher Hinweise zu Programmablauf und Inhalt sind die Funkhausdirektoren bzw. Rundfunkräte, in die gesellschaftlich bedeutsame Verbände bzw. Vereine Mitglieder entsenden. Falls Sie wünschen, werde ich Ihr Anliegen dem NDR-Rundfunkrat zuleiten. Ob wir in Deutschland bzw. Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz ähnlich wie Frankreich benötigen, um z.B. muttersprachliche Musiktitel mit einem bestimmten Prozentanteil in Rundfunkprogramm zu gewährleisten, kann ich nicht bejahen. Viele mögliche Regelungen eines solchen Gesetzes, zieht man einmal das französische Gesetz als Vergleich heran, sind in bereits geltenden Gesetzen und Verordnungen enthalten. In unserer Landesverfassung ist sogar in Artikel 16 der Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache als Aufgabe des Landes verankert. Auch ich sehe den zunehmenden Gebrauch von Wörtern anderer Sprachen, aber Sprache hat sich stets unter dem Einfluss verschiedenster Faktoren weiterentwickelt.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bluhm