Frage an Andreas Bluhm von Mario A. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Bluhm,
in der aktuellen Fassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages läuft das Gebührenmoratorium für sogenannte ´neuartige Rundfunkempfangsgeräte´ zum Ende dieses Jahres aus. Damit würden ab 1.1.07 internetfähige PCs und Handys gebührenpflichtig. Somit ergäbe sich für Bürger und Unternehmen ohne herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte eine zusätzliche Belastung.
In Ihrer Eigenschaft als medienpolitischer Sprecher der PDS im Landtag M/V und in der Annahme, dass Sie bzw. die Abgeordneten Ihrer Partei im Landtag damals der Änderung des Staatsvertrages zugestimmt haben, frage ich Sie, ob Sie heute einen anderen Standpunkt vertreten und ob Sie sich für die Aufhebung dieser Regelung bzw. bis zur Klärung für eine Erweiterung des Moratoriums; notfalls für eine Kündigung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages einsetzen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Arndt
Sehr geehrter Herr Arndt,
im Rahmen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages der Länder wurde auch der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geändert. Durch die Neufassung des § 5 (Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte) dieses Vertrages unter Absatz (3) wird die Gebühr für Computer mit Internetzugang zum 01.01.2007 eingeführt und das nun mehrere Jahre umfassende Moratorium, welches sich in Konflikt mit der EU-Rechtslage befand, beendet.
Vor dem Hintergrund der damaligen Verhandlungsergebnisse und der Zustimmung von
SPD, CDU, FDP und Grünen in allen anderen 15 Landesregierungen und entsprechenden Mehrheitsentscheidungen in den jeweiligen Länderparlamenten haben auch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und im Landtag alle drei Fraktionen dem Gesetz zum oben erwähnten Staatsvertrag zugestimmt.
Medienpolitiker der Linkspartei.PDS halten die Regelung zur Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige - PCs nunmehr für unzulässig, weil nicht alle öffentlich-rechtlichen Programme im Live-Stream auf Dauer und ohne Unterbrechung von hierfür tauglichen PCs empfangen werden können. Deshalb setzen sich PDS-Fachpolitiker in Landesparlamenten für eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ein.
Das bedeutet, dass die Länder sich in Nachverhandlungen auf eine Neufassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages einigen müssten. Da Klagen beim Bundesverfassungs-gericht zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag anhängig sind, ist es z. Zt. allerdings fraglich, ob in den nächsten Monaten mit einer so beschriebenen Einigung gerechnet werden kann. Eine Kündigung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages selbst hätte eine ernsthafte Gefährdung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit des dualen Systems von Rundfunk in Deutschland zur Folge und wird von uns nicht verfolgt. Eine Verlängerung des Moratoriums scheint aus heutiger Sicht ebenfalls kaum umsetzbar, da alle 16 Bundesländer einem entsprechenden Staatsvertrag mit einem entsprechenden Gesetz in den Parlamenten zustimmen müssten.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist aus unserer Sicht eine sinnvolle und gesellschaftlich nützliche Institution. Die Gebührenfinanzierung ist eine wesentliche Bedingung dieses Systems. Mit den Veränderungen in den Kommunikationstechniken, insbesondere der Digitalisierung, dem Entfallen der herkömmlichen analogen terrestrischen Empfangstechnik und der Verschmelzung von Fernsehgerät mit PC bzw. Handy sind zugleich Schritte für die Aufrechterhaltung dieses Systems geboten. Auch bisher wird die Gebührenpflicht nicht von einer tatsächliche Nutzung des Angebots der öffentlichrechtlichen Sender ausgelöst, sondern allein schon von der Möglichkeit des Empfangs. Die Anpassung des Gebührenrechts an die neuen technologischen Möglichkeiten scheint aus Sicht der Experten unserer Partei im Moment gescheitert. Ob in der Perspektive ein aus Gebühren finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk überhaupt noch umsetzbar ist, kann noch nicht abschließend gesagt werden. Steuerfinanzierte Modelle bzw. Abgabenmodelle auf das jeweilige Gerät bezogen scheinen nicht umsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bluhm